Lauschangriff gefährdet die Grundlagen der freien Presse
"Heute back ich, morgen brau ich, übermorgen hol ich der Frau Königin ihr Kind..." Der Plan ging nicht auf, der Kindesraub konnte verhindert werden - denn Rumpelstilzchen wurde belauscht. Ein typischer Fall der Gefahrenabwehr. Nicht nur im Märchen, auch heute sind solche Lauschangriffe, - technisch weit fortgeschritten - schon möglich und in den Polizeigesetzen der Länder längst erlaubt. Doch künftig soll nicht mehr nur zur Gefahrenabwehr gelauscht werden, auch bei der Strafverfolgung soll die Wanze dabei sein.
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