Durchsuchung der Redaktion rechtswidrig
Die Beschwerde des unabhängigen Senders Radio Dreyeckland (RDL) und der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) gegen die im Januar erfolgten Durchsuchungen und gegen die Beschlagnahme von Laptops hatte Erfolg. RDL hatte in einem Artikel die Archivseite der 2017 verbotenen Internetplattform linksunten.indymedia verlinkt. Darin sah die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung und ließ die Redaktionsräume sowie Mitarbeiterwohnungen durchsuchen.
mehr »