Neue Gesichter im RBB-Verwaltungsrat

Foto: RBB/Gundula Krause

Beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) steht die Neubesetzung des Verwaltungsrats an. Am kommenden Donnerstag wählt der Rundfunkrat sieben sachverständige Mitglieder in das Gremium für die neue vierjährige Amtsperiode, die Anfang 2026 beginnt. Dann erhält der Verwaltungsrat auch zusätzliche Befugnisse.

Die Resonanz auf die öffentliche Ausschreibung der Sitze war groß. Es gab 71 Bewerbungen. Im Rundfunkrat stehen nun dem Vernehmen nach 13 Kandidat*innen zur Wahl. Eine vom Rundfunkrat eingesetzte fünfköpfige Kommission prüfte die Bewerbungen, die von 27 Frauen und 44 Männern eingereicht wurden, wie in der letzten RBB-Rundfunkratssitzung erklärt wurde: Während es einen sehr hohen Anteil von Bewerbungen aus Berlin gegeben habe, seien es aus Brandenburg nur wenige gewesen. Alle Bewerber*innen mussten, was in der Ausschreibung gefordert wurde, ein „grundsätzliches Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Bestand“ abgeben.

Unter den nun für die Wahl vorgeschlagenen Personen sind auch vier derzeitige Verwaltungsratsmitglieder. Wie zu erfahren war, handelt es sich dabei um den seit 2024 amtierenden Vorsitzenden Wolfgang Krüger sowie die Mitglieder Benjamin Ehlers, Helmar Rendez und Ursula Weidenfeld. Gegen eine erneute Kandidatur entschieden haben sich die stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende Dagmar Tille sowie die beiden weiteren Mitglieder Bernd Holznagel und Juliane Schütt. Die drei werden somit aus dem Gremium ausscheiden. Insgesamt gehören dem Verwaltungsrat acht Mitglieder an: Der Personalrat hat noch einen Sitz, den aktuell Christoph Reinhardt innehat, der stellvertretende RBB-Personalratsvorsitzende.

Quote im Verwaltungsrat

Laut dem RBB-Staatsvertrag, der seit Anfang 2024 gilt, müssen von den sieben Personen, die der Rundfunkrat in den Verwaltungsrat wählt, mindestens drei Frauen sein. Die Politik in Berlin und Brandenburg legte damals auch fest, dass es im Verwaltungsrat Spezialwissen geben muss, und zwar „insgesamt Erfahrungen in den Bereichen der Wirtschaftsprüfung, der Betriebswirtschaft, des Rechts und der Medienwirtschaft oder der Medienwissenschaft“. Ein Mitglied muss zum Richteramt befähigt sein, ein weiteres soll ein Wirtschaftsprüferexamen haben. Letzteres hat im derzeitigen Verwaltungsrat kein Mitglied.

Der Rundfunkrat legte in einem Anforderungsprofil an die künftigen Verwaltungsratsmitglieder außerdem fest, dass Personen auch etwa in „Personalstrategie und -management“, „Change Management und Konsolidierungsprozessen“ oder „Bau- und Immobilienmanagement“ Kenntnisse haben müssen. Der Rundfunkrat verabschiedete eigens eine mehrseitige Wahlordnung, um die rechtlichen Vorgaben korrekt umzusetzen. Demnach wird es für die im Staatsvertrag genannten vier Bereiche maximal vier Einzelwahlen geben. Um die weiteren Fachkenntnisse in einem fünften Bereich abzudecken, ist vorgesehen, mehrere Personen zu wählen.

Wenn Anfang 2026 der neu zusammengesetzte Verwaltungsrat seine Arbeit aufnimmt, greifen eine Reihe von Änderungen. Dann übernimmt das Gremium mehrere Aufgaben vom Rundfunkrat, etwa den jährlichen Wirtschaftsplan und den jeweiligen Jahresabschluss des RBB festzustellen. Auch ist der Verwaltungsrat für die Wahl der Direktorin oder des Direktors für den administrativen Bereich zuständig.

Neue Haftungsvorgaben, bessere Vergütung

Außerdem erhalten die sieben Verwaltungsratsmitglieder, die vom Rundfunkrat gewählt werden, ab 2026 eine monatliche Vergütung – anstelle der bisherigen Aufwandsentschädigung und des Sitzungsgeldes. Für den Verwaltungsratsvorsitz beispielsweise gibt es dann knapp 2.100 Euro pro Monat (derzeit noch 700 Euro Aufwandsentschädigung plus Sitzungsgeld von 75 Euro). Das vom Personalrat entsandte Mitglied ist für die Verwaltungsratsarbeit angemessen freizustellen.

Für die Verwaltungsratsmitglieder gelten ab 2026 darüber hinaus neue Haftungsvorgaben. Verstoßen sie schuldhaft gegen ihre Pflichten, haften sie für Schäden. Ein möglicher Versicherungsschutz durch den RBB darf dabei nur begrenzt greifen, es muss einen angemessenen Selbstbehalt geben. Das legt der RBB-Staatsvertrag fest. Möglich ist, sich gegen das persönliche Haftungsrisiko privat zu versichern.

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