„Digitale und gesellschaftliche Teilhabe gehören zusammen!“ erklärt die Journalistin und Menschenrechtsaktivistin Gilda-Nancy Horvath auf der Jahrestagung des Netzwerks Medienethik in München. Teilnehmende aus Wissenschaft, Politik und Praxis diskutierten über die wachsende Bedeutung digitaler Medien und Künstlicher Intelligenz (KI) für die soziale Teilhabe in der demokratischen Gesellschaft.
Klar ist: Wenn es um soziale Teilhabe geht, muss auch darüber gesprochen werden, welche Gruppen warum ausgeschlossen werden und wie ihre Partizipationschancen verbessert werden können. Im Fokus standen in München deshalb marginalisierte und vulnerable Gruppen wie Menschen mit Zuwanderungsgeschichte oder Kinder und Jugendliche.
Die Medienethikerin Tanja Evers definierte „vulnerable Gruppen“ als verletzlich und schutzbedürftig – abhängig vom politisch-sozialen Kontext. Diese „Vulnerabilität“ sei verbunden mit gesellschaftlich konstruierten Unterscheidungen nach Geschlecht, Alter, Herkunft oder körperlicher Beeinträchtigung und könne zu Diskriminierung führen.
Schutz und digitale Medien
Der Medienpädagoge André Weßel von der TH Köln stellte fest, dass die „Vulnerabilisierung“ von Jugendlichen als Begründung ihrer Schutzbedürftigkeit dient. Weßel hat untersucht, wie junge Menschen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe digitale Medien nutzen und wie das Fachpersonal darauf reagiert. Aus Kinderrechtsperspektive argumentierte er, Social Media sei zentral für die soziale Teilhabe der jungen Menschen. Ihre Betreuer*innen betrachteten sie aber eher als Gefahr und weniger als Mittel zur Identitätsentwicklung. Er forderte statt Verboten eine nachhaltige Förderung von Medienkompetenz – dies sei der beste Schutz.
Der Umgang mit Social-Media-Verboten wurde nicht nur in vielen Panels kontrovers diskutiert, sondern auch im Podium zu Bedingungen digitaler Teilhabe. „Erziehung bedeutet begleiten, nicht verbieten“, konstatierte hier Susanne Eggert vom Münchner Institut für Medienpädagogik. Sie betonte, wie wichtig digitale Erfahrungsräume für Kinder sind. So sei auch die Fridays-For-Future-Bewegung nur durch Social Media möglich geworden.
Skeptisch zeigte sich hingegen Petra Grimm von der Stuttgarter Hochschule für Medien: „Verbote helfen nicht, aber wir sollten darüber diskutieren.“ Das hätte man vor zehn, fünfzehn Jahren noch durch Medienregulierung der Plattformen vermeiden können: „Wir brauchen nicht nur Medienkompetenzförderung, sondern auch politische Regulierung!“ Auch Menschenrechtsaktivistin Horvath forderte: „Wir müssen das Recht der Privatkonzerne beschränken, mit unserer Aufmerksamkeit und unseren Daten Geld zu verdienen“. Stattdessen sollten eigene Räume geschaffen werden.
Es gebe einen Unterschied zwischen Selbstrepräsention, die durch Vernetzung ermöglicht wird und einer Mainstream-Repräsentation, die keinen sicheren, wertschätzenden Raum mehr bietet, so Horvath. Durch alternative digitale Räume könnten die Teilhabe-Chancen sogar höher sein als in der analogen Welt, meinte Medienpädagogin Eggert. Queere Menschen hätten sich zum Beispiel vielfältige Räume im Netz aufgebaut und die Gruppe sei sichtbarer als im Analogen.
Armut verhindert digitale Teilhabe
Dafür sei der Zugang zu Technik und Kompetenzen entscheidend, gab Stephanie Mirlach-Kratschmer vom Team „Digitale Teilhabe“ der Stadt München zu bedenken. Hilfreich sei es, wenn die Kommune freies WLAN bereitstellt. Das Projekt „Digitale Hilfe“ unterstützt beispielsweise kostenlos Menschen, die niemanden haben, der ihnen die Benutzung eines Smartphones oder das Internet erklärt. Das Hauptproblem seien, so Mirlach-Kratschmer, fehlende Ressourcen: „Armut ist das größte Ausschlusskriterium bei digitaler Teilhabe!“
Das wird auch in wissenschaftlichen Studien bestätigt. Hannah Kehl und Olaf Jandura von der Hochschule Düsseldorf erforschten im Auftrag des nordrhein-westfälischen Arbeits- und Sozialministeriums die digitale Teilhabe von Armutsbetroffenen. Sie identifizierten drei Ebenen der digitalen Kluft. Chancen beim Zugang zu digitalen Technologien, ungleiche Kompetenzen und Nutzungsweisen beim Umgang mit ihnen sind sehr unterschiedlich. Entsprechend geringer sind die Erträge zur Verbesserung von Bildung oder Einkommen. In NRW gelten etwa 18 Prozent der Menschen als armutsbetroffen, das heißt, sie verfügen über weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens.
Das Forschungsteam wertete fünf Analysen zur Mediennutzung dieser Zielgruppe zwischen 2022 und 2025 aus. 11,5 Prozent besitzen demnach kein einziges digitales Endgerät – fast dreimal so viele Armutsbetroffene wie Personen aus anderen Bevölkerungsgruppen. Wenn sie Zugang zur digitalen Welt haben, dann zumeist nur per Smartphone. Nur wenige von ihnen nutzen Onlinebanking, etwas mehr Onlineshopping. Wenn sie im Internet etwas suchen, sind unter 40 Prozent erfolgreich, bei den anderen wird dagegen über die Hälfte fündig. Auch nutzen Armutsbetroffene das Netz weniger produktiv – etwa zum Wechsel des Stromanbieters oder zum Erwerb einer Bahncard. Doch diese Gruppe ist heterogen. Besonders vulnerabel sind Ältere oder Alleinerziehende. Fazit der Forscher*innen: Innerhalb der Bevölkerung strukturiert digitale Teilhabe die Zugänge zu Leistungen, Bildungsangeboten, beruflichen Chancen oder demokratischer Beteiligung. Dadurch werden die bestehenden Unterschiede in Lebenslagen und Zukunftschancen verstärkt.
Gerade Journalist*innen sind gefragt
In vielen Vorträgen wurde deutlich, wie Journalist*innen zu einer besseren medialen Teilhabe von vulnerablen und marginalisierten Gruppen beitragen können. Um Menschen mit geringer Lese- und Schreibfähigkeit ging es unter anderem in einem Forschungsprojekt der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt zu einfacher und leichter Sprache, das Steffen Grütjen vorstellte. Er empfahl für eine barrierearme Kommunikation „eher reportagiger zu schreiben und von der Lebensrealität der Menschen auszugehen“. Als ein Beispiel nannte er die Tagesschau in Einfacher Sprache, die etwa in der ARD-Mediathek und auf Youtube zu finden ist. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es auch Angebote für sprachliche Minderheiten. Ihre Anerkennung sei „ein Anfang für digitale Teilhabe“, konstatierte Kommunikationforscherin Liane Rothenberger, die an der Uni Bamberg in einem Lehrprojekt Sendungen für Friesen in Deutschland, Roma in Österreich und Rätomanen in der Schweiz unter die Lupe nahm.
Medienforscherin Anna Zimmermann berichtete von einem Dialog-Projekt zur Wissenschaftskommunikation, in dem spezifische Formate zum Thema KI für „bisher weniger erreichte Gruppen“ entwickelt wurden. Befunde: Senior*innen im Pflegeheim fragten, was KI sei und wie sie im Alltag helfen kann. Sie waren am besten über lineares TV oder ein vom Pflegepersonal gezeigtes Video erreichbar. Migrant*innen interessierten sich für KI als Übersetzungstool, für ÖPNV oder Infos zu KI und Militär. In einer Youtube-Serie wurden diese Inhalte mit wenig Text in einfachem Deutsch, audiovisuell vermittelt. Schüler*innen wollten vor allem mehr über KI-Influencer, ChatGPT und Deepfakes erfahren. Da sie technisch am fittesten und am besten über Gaming ansprechbar waren, entwickelte das Forschungsteam mit ihnen einen VR-Raum.
Umgang mit Rechtsextremismus und Manipulation
Dialogisch angelegt sind auch Forschungswerkstätten mit Jugendlichen, die sensibilisiert und befähigt werden sollen, mit der anti-demokratischen Unterwanderung digitaler Räume umzugehen, so die Passauer Medienforscherin Veronica Bezold. Das Projekt gehört zum Forschungsverbund „ForGeRex“ und untersucht den Rechtsextremismus in Bayern. Ziel ist es, das Selbstbewusstsein der jungen Menschen und ihre demokratische digitale Teilhabe zu fördern.
Der Flensburger Medienpädagoge Christian Filk nahm „Dark Patterns“, d. h. manipulative Interface-Gestaltung unter die Lupe. Dabei werden Menschen zu Handlungen verleitet, die sie eigentlich nicht treffen wollen – wenn etwa ein am Handy spielendes Kind durch einen traurig blickenden Hund und unterschiedlich bunte Buttons animiert wird, das Gerät nicht auszuschalten. 80 Prozent aller Kinder-Apps enthalten solche Dark Patterns und 95 Prozent der Shopping-Apps. Das verstoße gegen Wettbewerbsrecht, Verbraucher- und Datenschutz, sei aber auch ein medienethisches Problem, denn Dark Patterns verletzen die personale Autonomie und untergraben damit digitale Teilhabe. Dem entgegenzutreten, sei keine Frage der Technik oder der User-Erfahrung, sondern eine demokratische Frage.
Wenn digitale Teilhabe das Leben in der demokratischen Gesellschaft erleichtern soll, dann müssen Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft verantwortungsvoll zusammenwirken gegen manipulative Plattformen und antidemokratische Kräfte.

