Anti-SLAPP-Entwurf bleibt zahnlos

leuchtendes Paragrafzeichen

Foto: 123rf

Der Bundestag debattiert heute erstmals über den Entwurf für ein Gesetz gegen Einschüchterungsklagen (Anti-SLAPP-Gesetz). Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union fordert die Koalitionsfraktionen auf, das Gesetz in vier zentralen Punkten nachzubessern, um Medienschaffende und andere häufig von SLAPPs Betroffene endlich wirksam vor missbräuchlichen juristischen Maßnahmen zu schützen.

„SLAPPs“ (strategic lawsuits against public participation) bezeichnen die Versuche von finanzstarken Akteuren, unliebsame Stimmen wie die kritischer Journalist*innen mit missbräuchlichen Klagen, Abmahnungen und Unterlassungsforderungen aus der Öffentlichkeit zu drängen.

Lars Hansen, Co-Bundesvorsitzender der dju, kommentiert: „Dieser Gesetzentwurf wird keinen einzigen SLAPP in Deutschland verhindern. Jetzt sind die Koalitionsfraktionen in der Pflicht: Formen Sie das Anti-SLAPP-Gesetz zu einem Instrument, das unsere demokratische Öffentlichkeit tatsächlich stärkt!“

Sanktionsmöglichkeiten gefordert

Hierzu müsse das Gesetz laut dem Gewerkschafter auch auf Fälle, in denen Kläger und Beklagte in Deutschland agieren, anwendbar sein – die häufigste Konstellation – statt wie aktuell vorgesehen nur in internationalen Fällen zu greifen. Zudem brauche es Sanktionsmöglichkeiten mit Abschreckungspotenzial statt einer nur geringen Gerichtsgebühr. Beratungsangebote für SLAPP-Betroffene seien öffentlich zu fördern. Schließlich müsse der Gesetzgeber SLAPPs in Form von unberechtigten Unterlassungsforderungen, Abmahnungen und weiteren Mitteln im vorgerichtlichen Bereich adressieren.

Hansen: „Wer Abmahnungen oder Klagen einsetzt, um unliebsame Stimmen einzuschüchtern und ihre Ressourcen zu binden, missbraucht unser Rechtssystem. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verfehlt dieses Problem, das journalistische Arbeit in Deutschland massiv einschränkt. Damit sich Journalist*innen nicht mehr mit SLAPPs herumschlagen brauchen, muss die Koalition im parlamentarischen Verfahren erheblich nachsteuern.“


Die dju in ver.di hat 2025  gemeinsam mit Otto Brenner Stiftung, Gesellschaft für Freiheitsrechte und Umweltinstitut München die Studie „Einschüchterung ist das Ziel“ herausgebracht, die das Phänomen von SLAPPs in Deutschland umfangreich beleuchtet: Strategische Klagen (SLAPPs) in Deutschland


Die Stellungnahme der No-SLAPP-Anlaufstelle, deren Kooperationspartnerin die dju in ver.di ist, findet sich HIER.

 

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