Noch hat die ARD mit Susanne Pfab eine Generalsekretärin. Doch Anfang 2027 gibt es diese Position nicht mehr. Das dazugehörende Generalsekretariat, angesiedelt beim RBB in Berlin, wird dann zu einer Geschäftsstelle.
Diese kürzlich getroffene Entscheidung des Senderverbunds geht zurück auf neue Vorgaben, die seit Ende 2025 im novellierten ARD-Staatsvertrag stehen – als Teil des Reformstaatsvertrags zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Die Bundesländer legten fest, dass der ARD-Vorsitz künftig „administrativ durch ein gemeinsames Büro unterstützt“ wird. Bisher ist es so, dass bei der ARD im Grundsatz alle zwei Jahre eine andere Landesrundfunkanstalt den Vorsitz übernimmt, die dafür dann befristet zusätzliches Personal einstellt. Nur so lässt sich die Mehrarbeit stemmen. Unterstützt wird die jeweilige Vorsitzanstalt außerdem vom Generalsekretariat, das 2006 geschaffen wurde. Doch es hat noch weitere Aufgaben: etwa die medienpolitische Öffentlichkeitsarbeit oder die Interessenvertretung der ARD nach außen, auch gegenüber der Politik.
Generalsekretariat auf den Prüfstand
Im Kreis der Bundesländer wurde das ARD-Generalsekretariat in den vergangenen Jahren kritisch hinterfragt, etwa vom Staatskanzleichef von Sachsen-Anhalt, Rainer Robra (CDU). Er sagte 2024 im Medienausschuss des Landtags in Magdeburg, es gebe keinen Auftrag, eine solche Einrichtung zu unterhalten. Die ARD habe dies „im Wege der Selbstorganisation“ beschlossen. Ebenfalls 2024 stellte die damalige Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder und rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) das Generalsekretariat auf den Prüfstand, wie sie im Medienausschuss des Landtags in Mainz erklärte.
Mit dem neuen ARD-Staatsvertrag legten die Länder dann fest, welche Aufgaben künftig das gemeinsame Büro hat: Es diene, heißt es in der Staatsvertragsbegründung, anders als heute das ARD-Generalsekretariat „allein der administrativen Unterstützung des Vorsitzes und ist an den Vorsitz unmittelbar ‚angegliedert‘. Hauptaufgabe des Büros ist demnach die Organisation der ARD ‚nach Innen‘.“ Für die Länder hat diese Ausrichtung zwei Ziele: dass jede Landesrundfunkanstalt den ARD-Vorsitz übernehmen kann, also auch kleinere. Und dass „ein zusätzlicher Personalaufbau während der jeweiligen Vorsitzzeiten vermieden“ werde.
Mehr Stellen in der Geschäftsstelle
Die ARD erklärt auf Nachfrage, mit der neuen Geschäftsstelle werde „die Unterstützung des jeweils wechselnden ARD-Vorsitzes verstetigt“. Die Stellenanzahl werde „aufgrund der erhöhten Leistungsanforderungen der ARD an die künftige Geschäftsstelle“ um 13 auf 25,5 erhöht – was somit einer Verdoppelung entspricht. „Die hinzukommenden Stellen werden aber nicht zusätzlich geschaffen“, sagt die ARD: Bislang seien sie von den wechselnden Vorsitzanstalten jeweils temporär aufgebaut worden.
Das heißt: Künftig muss beim Vorsitz kein weiteres Personal eingestellt und eingearbeitet werden. In der aufgestockten Geschäftsstelle bleibt das Know-how erhalten. Beendet wird der bisher regelmäßig entstehende Kompetenzverlust durch den rotierenden ARD-Vorsitz. Diesen übernimmt Anfang 2027 für ein Jahr mit Radio Bremen dann der kleinste ARD-Sender. Seit 2025 führt der Hessische Rundfunk (HR) die ARD an, der seitdem bereits von Radio Bremen unterstützt wird. Dessen Programmdirektor Jan Weyrauch etwa ist Chef der Audio-Programmkonferenz (APK) der ARD. Der Vorsitzende des Rundfunkrats von Radio Bremen, Klaus Sondergeld, leitet die Gremienvertreterkonferenz (GVK).
In der künftigen Geschäftsstelle gibt es laut der ARD, wie schon bisher im Generalsekretariat, drei Bereiche: „Zentrale Aufgaben“ ist dabei der wichtigste. Dort werden die Sitzungen der ARD, inklusive Hauptversammlungen, vor- und nachbereitet, aber beispielsweise auch Spitzengespräche organisiert und der ARD-Strategieprozess gesteuert. Erhalten bleiben ebenso die Bereiche „Medienpolitik“ und „Kommunikation“.
Diese Struktur entspricht für die ARD den staatsvertraglichen Vorgaben – auch wenn die Länder die künftige Geschäftsstelle als interne Organisation- und administrative Verwaltungseinheit betrachten. Die ARD verweist darauf, dass die Aufgaben des Vorsitzes „in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen und komplexer geworden“ seien. Angestiegen seien insbesondere die Anforderungen in Kommunikation, Medienpolitik, Strategieprozessen sowie der Koordination innerhalb der ARD und mit anderen Partnern.
Zu Budgets äußert sich die ARD nicht
Weder machte die ARD Angaben zum aktuellen Etat des Generalsekretariats noch zum künftigen der Geschäftsstelle. Bestätigt ist, dass sich das Budget des Generalsekretariats 2024 auf 1,9 Millionen Euro belief. Darin enthalten ist auch die Vergütung für Generalsekretärin Pfab in Höhe von 180.000 Euro. Ihr Vertrag läuft bis Ende 2026. Finanziert wird das Generalsekretariat anteilig von allen Landesrundfunkanstalten. So wird es auch bei der personell erweiterten Geschäftsstelle sein.
Laut der ARD können die Landesrundfunkanstalten aber ihren zusätzlichen Umlageanteil reduzieren. Dies sei möglich, indem sie in die Geschäftsstelle eine oder weitere geeignete Personen entsenden und deren Bezahlung übernehmen würden. Das wirft die Frage auf, ob Beschäftigte dann unterschiedlich vergütet werden, auch wenn sie gleichwertige Tätigkeiten ausüben. Hierzu äußerte sich die ARD nicht.
Derzeit läuft das Verfahren zur Besetzung der Leitung der künftigen Geschäftsstelle. Der RBB hatte die Position mit einer Jahresvergütung von 153.000 Euro öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungsschluss war am 3. Juni. Wer die Geschäftsstelle leitet, verantwortet zugleich den Bereich „Zentrale Aufgaben“. Vergeben wird die Leitungsposition zunächst nur bis Ende 2028. Hintergrund dafür ist der ARD zufolge, dass die vorgesehene Struktur der Geschäftsstelle auf zwei Jahre angelegt sei. Nach einer Pilotphase sei für 2028 eine Evaluation vorgesehen: Aufgaben, Struktur und Ausstattung würden dann überprüft.

