Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert den am heutigen Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Der Entwurf senkt die Hürden für die Überwachung journalistischer Kommunikation und schwächt zugleich die Kontrolle der Nachrichtendienste.
„Der BND soll künftig leichter im Inland operieren können, ohne sich dabei denselben Kontrollmechanismen stellen zu müssen, wie etwa die Polizei“, sagt Lars Hansen, dju-Co Vorsitzender. „Journalist*innen sind Berufsgeheimnisträger*innen. Vertrauliche Kommunikation und ein wirksamer Quellenschutz sind unverzichtbare Voraussetzungen für investigative Recherchen. Wenn diese Schutzrechte ausgehöhlt werden, ist das eine unmittelbare Gefährdung der Pressefreiheit“, erklärt der Gewerkschafter.
Die dju ver.di hat als Teil eines breiten Medienbündnisses eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf eingereicht. Diese fordert klare Grenzen und eine unabhängige Kontrolle der Nachrichtendienste. Journalist*innen, ihre Kommunikation und ihre Quellen müssten wirksam geschützt bleiben.
Das Bündnis beruft sich auf klare verfassungsrechtliche Vorgaben betreffend diesen Schutz sowie den des Redaktionsgeheimnisses. Journalist*innen dürfen demnach nicht anders als andere Grundrechtsträger behandelt beziehungsweise stärkerer Überwachung ausgesetzt werden. Auch Redaktionen und Verlage beziehungsweise Medienhäuser als Institutionen sowie die digitalen Publikations- und Rechercheinfrastrukturen müssen in diesen Schutz einbegriffen sein.
„Journalist*innen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur demokratischen Kontrolle staatlichen Handelns. Wer die Überwachung ausweitet und gleichzeitig die Kontrolle der Nachrichtendienste schwächt, gefährdet diese Funktion. Das ist nicht hinnehmbar“, sagt Hansen.

