Für alle Beschäftigte vor und hinter der Kamera soll ab Beginn des Jahres 2027 einheitlich die tarifvertragliche betriebliche Altersversorgung für Filmschaffende gelten. Dafür hat Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zusammen mit der Produktionsallianz und der Schauspielgewerkschaft BFFS die Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt.
Wir sprachen mit dem ver.di-Bereichsleiter der Fachgruppe Medien, Journalismus und Film, Matthias von Fintel über die neue Regelung und warum die Allgemeinverbindlichkeit eine Lücke, gerade für nicht tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse schließt.
Wer profitiert von der neuen Regelung?
Viele Filmschaffende bei Film- und Serienprojekten für Privatsender und Streamingdienste oder bei Kinofilmen werden davon profitieren. Bei öffentlich-rechtlichen Sendern und Netflix, wurde die Altersvorsorge schon durch eigene Vereinbarungen zugesagt.
Wie ist die Altersversorgung in dem Bereich bisher gestaltet?
Seit einem Jahr durch einen Tarifvertrag, der für tarifgebundene Produktionen gilt, meist für die eben genannten Fälle ÖRR und Netflix. Dafür schließen sich Produktionsfirmen und Filmschaffende der Pensionskasse Rundfunk an, die die kapitalbildenden Verträge für das individuelle Alterseinkommen gewinnbringend anlegt.
Weshalb muss das Bundesarbeitsministerium zustimmen?
Das Tarifvertragsgesetz sieht das Allgemeinverbindlichkeitsverfahren im Ministerium vor. Nur mit dessen Zustimmung kann ein Tarifvertrag auf alle Arbeitsverträge einer bestimmten Branche verbindlich erstreckt werden. Auch auf Firmen, die sich bisher von Tarifverträgen ferngehalten haben. Dafür muss ein öffentliches Interesse belegt werden, hier ist es die Abwendung von Altersarmut in einer Branche mit prekär kurzen und häufig wechselnden Arbeitsverhältnissen.
Steht die tarifvertragliche Verbesserung im Zusammenhang mit der beschlossenen Investitionsverpflichtung der Bundesregierung?
Ja! Denn leider sieht die Investitionsverpflichtung für Streamer keine Gewährleistung von Altersvorsorge vor, anders als die Filmförderung für Kinofilme. Auch deshalb sollte die gesetzliche Lücke bei der sozialen Absicherung durch die AVE geschlossen werden.

