Streamingdienste brauchen Standards

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Bild: Pixabay

Anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung zum Regierungsentwurf zum Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz (MedienInvestVG) und zur Situation der Filmbranche bekräftigt ver.di ihre Forderung zur Nachbesserung des Gesetzes zur stärkeren Berücksichtigung guter Arbeitsbedingungen in Filmproduktionen.

Zur Anhörung sind acht Expert*innen aus der Film- und Fernsehwirtschaft geladen. „Global agierende Streamingdienste müssen gesetzliche Anreize erhalten, um gute Arbeitsstandards und soziale Nachhaltigkeit für die oft sehr kurzen Beschäftigungszeiten von Filmschaffenden in den Film- und Serienproduktionen einzuhalten. Im US-Markt ist Tarifbindung selbstverständlich, deshalb kann der deutsche Gesetzgeber gegenüber transnationalen Akteuren von einer Akzeptanz bestehender Arbeitsregelungen ausgehen. Streamingdienste suchen sich aber die Länder, in denen Fördersummen und Arbeitsregelungen am günstigsten erscheinen. Deshalb fordern wir eine Subquote für die Einhaltung von Tarifstandards und Zahlungen zur Altersvorsorge. Die Bundesregierung hat das aber bisher – anders als im Ende 2024 erneuerten Filmfördergesetz – für das vorgelegte Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz ausgelassen“, kritisiert Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand.

Tarifstandards auch für Streamingdienste

Die Forderung von ver.di sieht vor, dass die Produktionskosten bei Einhaltung von Tarifstandards mit einem Faktor von 1,3 und bei gleichzeitiger ökologischer Nachhaltigkeit der Produktion mit 1,5 angerechnet werden, um den gesetzlich geforderten Anteil der in europäische Filmproduktionen reinvestierten Umsätze aus Abo-Einnahmen zu erreichen. Der Regierungsentwurf sieht bisher nur Subquoten von 1,5 für Kinderfilme oder -Serien vor und ebenso für Filme, die eine Vorveröffentlichung in Kinos erhalten.

Schmitz-Dethlefsen: „Neben dem nun vorgelegten Gesetzentwurf und der bestehenden Kinofilmförderung fehlt immer noch eine Initiative aus dem Bundeskanzleramt vom zuständigen Staatsminister Wolfram Weimer zu einem Steueranreizmodell. Diese dritte Fördersäule fehlt komplett! Damit würden internationale Filmproduktionen auch tatsächlich in hiesigen Studios und Filmstandorten gedreht werden. Andernfalls weichen diese weiterhin in umliegende europäische Länder aus, die schon lange solche Steueranreize anbieten und damit sogar netto dem Staat Mehreinnahmen bescheren. Die deutschen Filmschaffenden warten darauf, dass Herr Weimer die Bedeutung des deutschen Filmarbeitsmarktes wahrnimmt und sich für dessen Stärkung durch konkrete Gesetzgebung einsetzt.“


Vorab hat ver.di dazu eine Stellungnahme eingebracht.

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