Recherchematerial der „Zeit“ beschlagnahmt

Symbolbild 123rf

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert die Beschlagnahme von Recherchematerial der Wochenzeitung „Die Zeit“ aufs Schärfste und fordert dessen sofortige Rückgabe. Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt hatten am Montag auf Beschluss des Landgerichts Hamburg mit der Durchsuchung der Redaktion und der Wohnung einer Autorin gedroht.

Das Gericht erzwang die Herausgabe von Tonaufnahmen zum Podcast „House of Block“. Die „Zeit“ ist im Strafverfahren gegen Christina Block nicht beschuldigt. Der Verlag übergab das Material versiegelt und legte Beschwerde ein.  

„Recherchematerial ist kein Beweismittellager der Justiz. Wer seine Quellen schützt, vereitelt keine Strafverfolgung, sondern tut, was das Grundgesetz von der Presse verlangt. Journalismus ist kein Verbrechen. Das Material muss ungeöffnet zurückgegeben werden und darf in keinem Verfahren verwertet werden“, sagt Lars Hansen, dju-Co-Vorsitzender.  

„Die Redaktion konnte die Durchsuchung nur abwenden, indem sie die Aufnahmen selbst herausgab. Freiwillig war daran nichts“, erklärt Hansen. Wer unter Durchsuchungsdrohung Material übergeben solle, stehe unter Zwang. So würden Redaktionsgeheimnis und Quellenschutz ausgehebelt. 

„Quellenschutz ist das Fundament jeder Recherche. Wer sich der Presse anvertraut, muss sicher sein, dass das Gesagte nicht in einer Gerichtsakte landet. Wenn eine Durchsuchungsdrohung reicht, um aus einem Interview ein Vernehmungsprotokoll zu machen, ist dieses Vertrauen zerstört. Das Hanseatische Oberlandesgericht muss den Beschluss aufheben“, so Hansen. 

Dieser Vorfall sei auch im Zusammenhang mit der geplanten Reform des Nachrichtendienstgesetzes, das Redaktionsüberwachung erleichtern soll, zu sehen, sagt der dju-Vorsitzende. „Die Achtung von Politik und Behörden gegenüber der Pressefreiheit, insbesondere des Redaktionsgeheimnisses scheint zu erodieren.“ 

Die dju in ver.di steht an der Seite der „Zeit“, ihrer Redaktion und ihrer Beschäftigten und unterstützt die Beschwerde des Verlags vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht. 

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