kommentiert & aufgespießt: Uneinsichtig & Ausweise in Misskredit

Uneinsichtig

Von Gisela Sonnenburg | Macht Ökotest krank? Entertainer Harald Schmidt geißelte das Monatsmagazin jahrelang ironisch als sein „Lieblingsblatt“. Jetzt hätte er wirklich Grund zur Häme: Ökotest, bei der Bewertung von Produkten meist nicht zimperlich, erlitt beim Versuch, unliebsame Blattkritik zu unterdrücken, vorm Bundesgerichtshof (BGH) eine Bauchlandung. Gewinner ist das kleine Hamburger Organ Securvital, das zweimonatlich erscheint und zu einer Unternehmensgruppe gehört, die unter anderem eine Krankenversicherung anbietet. Securvital hatte enthüllt, dass Ökotest aktuell vermutete Gesundheitsgefährdungen bestimmter medizinischer Waren verharmlost.
Es geht um Hautcremes unter anderem von Novartis gegen Neurodermitis, die Ökotest mit „sehr gut“ und „gut“ bewertet, die bei den US-Gesundheitsbehörden jedoch im Verdacht stehen, Krebs zu erzeugen. Weil das Magazin die pharmazeutischen Salben auch noch ausdrücklich für den Gebrauch an Kleinkindern empfiehlt, mutet die Sache besonders problematisch an. Das erkannte auch der Deutsche Presserat und erteilte Ökotest eine Rüge: wegen Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht. Statt diese Rüge nun zerknirscht ins Blatt zu setzen, wie bei Presserat-Rügen üblich, strengte das Blatt nicht nur gegen Securvital, sondern auch gegen die Abmahner eine Klage an (die dritte überhaupt seit Bestehen des Presserates). Das Landgericht Hamburg wie auch das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main wiesen die Klagen flugs ab.
Doch Ökotest, oft genug selbst Opfer von Maulkorb-Begehren, etwa wenn Hersteller negative Testergebnisse vertuscht sehen wollen, war nicht zu bremsen – und zog vor den BGH. Dass die Tester einen Professor vorschickten, um die Verdachtsmomente der Amis auszuräumen, und dass sie sich auf einen mit Novartis kooperierenden Arzt bezogen, steigert die Glaubwürdigkeit des Verbrauchermagazins mitnichten. Norbert Schnorbach von Securvital meint zudem, er habe Ökotest schon öfters bei „Schlampigkeit“ erwischt. Er vermutet, dass man dort einen veralteten Text von 2004 als Vorlage für die kritisierte Sonderheft-Ausgabe 2006 nahm. Denn die Krebswarnung aus Übersee kam erst 2005. Nun kann so ein Fehler passieren. Entscheidend ist der Umgang damit. Uneinsichtigkeit macht sich da gar nicht gut. Für ein Interview hierzu war Ökotest bis Redaktionsschluss nicht erreichbar. Schnorbach kann derweil seinen Sieg in Sachen Pressefreiheit kaum genießen: „Mir wäre lieber Ökotest würde seine Leser richtig aufklären.“

Ausweise in Misskredit

Von Karin Wenk | Ist es vorauseilender Gehorsam oder einfach nur Unwissenheit? Oder steckt Absicht dahinter, um die Berichterstattung zu erschweren, unliebsame Journalisten auszusortieren? Oder ist es gar Methode? Diese Fragen drängen sich auf, angesichts eines Akkreditierungsbegehrens der Polizei für den Castor-Transport ab Anfang November von La Hague in Frankreich durchs Wendland nach Gorleben. In einer Mitteilung der zuständigen Polizei-Pressestelle wurden alle Berichterstatter Mitte Oktober aufgefordert, sich ungeachtet eines gültigen Presseausweises „freiwillig“ zu akkreditieren. Denn „seit dem letzten Transport im Jahr 2006 haben sich bezüglich der Anerkennung des bundeseinheitlichen Presseausweises Änderungen ergeben“, heißt es in der Mail. Es herrsche eine Vielfalt an Ausweisen, „für die Einsatzbeamten vor Ort ist nicht mehr problemlos feststellbar, welche Ausweise nur an Medienvertreter ausgegeben“ wurden und welche „jedermann“ erhalten habe. Diese Sicht ist nicht nur merkwürdig, sie ist schlicht falsch. Denn, noch trägt der bundeseinheitliche Presseausweis 2008 ebenso wie in den Vorjahren – seit 1950 – die Legitimation durch den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz. Es gab und gibt also keinerlei akuten Handlungsbedarf für den Castor-Herbst. Vor dem Hintergrund, dass auch 2006 von der Polizei versucht wurde, das Betreten des „Pressecamps“ beim Castorumladen in Dannenberg nur per Sonderausweis zu gestatten, scheint das aktuelle Vorgehen zudem heuschlerisch.
Richtig ist, dass die Verhandlungen mit den Innenministern gescheitert sind, was die Zukunft betrifft. Sie weigern sich, die Verantwortung für den bisherigen von inzwischen sechs Verbänden ausgegebenen Ausweis, darunter der dju in ver.di, weiter mit zu tragen. Das ändert nichts daran, dass es „auch weiterhin problemlos möglich sein wird festzustellen, welcher Ausweis nur an hauptberufliche Journalisten und Medienvertreter ausgegeben wird. Nämlich der gemeinsame Ausweis der Verbände, die den bundeseinheitlichen Presseausweis bislang nach gemeinsamen öffentlich bekannten Kriterien ausstellten“, so Ulrike Maercks-Franzen, dju-Bundesgeschäftsführerin, in einem Protestschreiben an die Polizeipressestelle. Dieser Ausweis werde „weiterhin nach eigenem Muster gestaltet und erkennbar sein“. Und er wird auch in den kommenden Jahren „nach den Kriterien der Hauptberuflichkeit und nur gegen genaue Nachweise derselben ausgegeben“, so Maercks-Franzen. http://dju.verdi.de/ service/presseausweis

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