VG Wort im rechtlichen Dilemma – Unmut über Patentamt und Vogel
Auf den Versammlungen der VG Wort Anfang Juni ging es wieder um die Frage, ob und wann die Tantiemen ausgeschüttet werden. Schon im Vorfeld hatte die Verwertungsgesellschaft mitgeteilt, dass auch die diesjährige Hauptausschüttung für 2012 verschoben werden muss. Grund ist – wie bereits im letzten Jahr – die Klage des Urheberrechtlers Martin Vogel gegen den Verteilungsplan der VG Wort.
Im Mai 2012 hatte das Landgericht München in einem erstinstanzlichen Urteil die Bestimmungen über die Ausschüttung nach pauschalisierten Quoten zwischen Urhebern und Verlagen im Kern als rechtswidrig beurteilt. Derzeit wird auf das Urteil der Berufungsinstanz gewartet. Weil es bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung durch alle Instanzen noch Jahre dauern wird, befinden sich Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort in einem rechtlichen Dilemma – wie auch die anderen Verwertungsgesellschaften, die alle seit ihrer Gründung die gemeinsame Rechtewahrnehmung als Basis der Ausschüttungen praktizieren. Wäre diese Ausschüttungspraxis in letzter Instanz rechtswidrig, müsste sie rückwirkend korrigiert werden (also: Rückforderung geleisteter Auszahlungen). Würde nicht nach dem geltenden Verteilungsplan ausgeschüttet, wäre dies ebenfalls rechtswidrig.
In dieser unerquicklichen Angelegenheit hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) als Aufsichtsbehörde – wie auch das Bundesjustizministerium – die VG Wort bisher rechtlich „im Regen stehen lassen“. Die erbetene aufsichtsrechtliche Prüfung unterblieb. Auf den Versammlungen in München erklärten die anwesenden Patentamtsvertreter gar, dass sie bis zu einem rechtskräftigen Urteil keine diesbezüglichen Weisungen erteilen würden.
Dies sorgte für heftigen Unmut bei den Anwesenden – wie auch der „Auftritt“ des Klägers Martin Vogel, einst selbst „Aufsichtsbeamter“ des Patentamtes. Die Wahrnehmungsberechtigten zeigten sich als undankbares Publikum. Der Mitgliederversammlung am folgenden Tag blieb VG-Wort-Mitglied Vogel fern.
Letzter Stand: Das Oberlandesgericht München hat seine Urteilsverkündung kurzfristig vom 25. Juli auf den 26. September 2013 verschoben. Die VG Wort hat am 9. August die Durchführung der Hauptausschüttung für 2012 noch in diesem Monat beschlossen.
Ausschüttungsquoten 2013 für 2012 für Urheber/-innen in Euro (= 2011)
Pressespiegel: Sockel 34,00 (32,00) / Punktewert 6,20 (5,50).
Elektronische Pressespiegel: Faktor 2,2 (2,2)
Presse-Repro: Punktewert 12,00 (12,00)
Bibliothekstantieme: mindestens 99,65 (73,79)
Beiträge Wissenschaft: 2,00 pro Normseite (4,00)
Buch Wissenschaft: 800,00 (800,00)
Broschüre Wissenschaft: 6,00 pro Druckseite (6,00)
hörfunk: 10-Punktewert 2,00 (1,50)
Fernsehen: 10-Punktewert 0,35 (0,35)
METIS (Texte im Internet): 6,00 (6,00), 7,80 (9,00) ab 6.000 und 10,80 (12,00) ab 24.000 Abrufe
METIS-Sonderausschüttung: 10,00 (12,00) bis 20 Texte in 6 Stufen von 30,00 (36,00) für 21 – 60 Texte bis 480,00 (576,00) bei über 480 Texte pro Domain