Verhandlungen in Gang gebracht

Ein Jahr nach dem neuen Urhebervertragsrecht – erste Abschlüsse

Angemessene Vergütungen für Urheberinnen und Urheber – das ist der Kernpunkt des Urhebervertragsrechts, das im Juli 2002 in Kraft trat. Zweiter Punkt: Vergütungsregeln können und sollen kollektiv ausgehandelt werden. Eine Übersicht über den Verhandlungsstand – ein gutes Jahr danach:

Die Verhandlungen sind in den Bereichen Journalismus, Film, Fernsehen und Buchverlage angestoßen. ver.di und DJV haben den Verband deutscher Zeitschriftenverleger sowie den Bundesverband deutscher Zeitungsverleger zu Verhandlungen über jeweils bundeseinheitliche Regelungen aufgefordert und ihre Honorarforderungen (www.mediafon.net – Tarife & Empfehlungen) vorgelegt.

Verleger

Allerdings haben die Verleger internen Klärungsbedarf, denn: Dort haben die Landesverbände die Verhandlungshoheit, die sie nur per Vollmacht an die Bundesebene abgeben können. Klappt dies, gibt es bundesweite Verhandlungen, wenn nicht, müssen die Urheberorganisationen die Landesverbände oder gar einzelne Verlage zu Verhandlungen auffordern.

Rundfunkanstalten

In den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten heißt das Ziel: Tarifverträge für die arbeitnehmerähnlichen Freien und die auf Produktionsdauer Beschäftigten und Übertragung dieser Regelung auch auf die freien Freien per Allgemeine Geschäftsbedingungen. Im NDR, WDR und SWR sind solche Urheber- und Vergütungstarifverträge (in denen festgelegt ist, was wiederholungsvergütungspflichtig ist) unter Dach und Fach, beim BR ist der Urhebertarif unterschrieben, der Vergütungstarifvertrag wird derzeit verhandelt. Das ZDF ist mit den Autorinnen und Autoren, noch nicht aber mit den auf Produktionsdauer Beschäftigten durch. Danach stehen Verhandlungen über die neben dem Vergütungstarifvertrag im Honorarrahmen einseitig festgelegten Vergütungen an. Der MDR mit seinen einseitig gesetzten Honorarrahmen ist offensichtlich auch zum Abschluss eines Urhebertarifvertrages bereit, hier wird aber vorab über einen Vergütungstarifvertrag verhandelt, um die Frage der Wiederholungshonorare zu klären. In den übrigen Sendern wurden eigene Wege gesucht bzw. das Thema noch nicht angegangen – ebenso wenig wie beim privaten Rundfunk.

Filmproduzenten

Bereits in die zweite Gesprächsrunde geht es im Bereich Film / Fernsehen mit den Produzentenverbänden. Ziel von ver.di ist es, alle beteiligten Urheberorganisationen beieinander zu halten. Ungewöhnlich an dieser Runde: Der Tarifvertrag und die Vergütungsregelungen werden gemeinsam verhandelt, weil die Produzenten Kalkulationssicherheit wünschen. Zweite Besonderheit hier: Die Produzenten haben angeboten, eine verbindliche Schiedsstelle einzurichten, die – anders als im Wege der gesetzlich vorgesehenen Schlichtung – beiden Seiten keine Möglichkeit mehr ließe, einen einmal getroffenen Schiedsspruch abzulehnen oder den Rechtsweg zu beschreiten.

Übersetzer

Mehrere Verhandlungsrunden fanden bisher nur statt für die Autorinnen und Autoren sowie für die Übersetzersparte. Ein Blick aber auf die Spanne zwischen dem Verleger-Angebot (10 Euro pro Seite) und der Übersetzer-Forderung (23 Euro Mindesthonorar) zeigt: Noch liegen Welten zwischen beiden Seiten. An einem Punkt aber haben sich die Verleger bewegt: Sie signalisieren den Übersetzern Bereitschaft, endlich eine Erlösbeteiligung zu zahlen.

Hier – wie für alle Runden – gilt die Maxime von ver.di: Möglichst viel am Verhandlungstisch klären. Das mögliche Schlichtungsverfahren soll nur im Falle der Verhandlungsblockade oder bei nicht konsensfähigen Themen beschritten werden.

vm

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