Für kulturelle Vielfalt

Weltweites Bündnis für ein UNESCO-Abkommen gegen Hegemonien

Die höchsten Wachstumsraten in der Weltwirtschaft bringen kulturelle Dienstleistungen. Das jährliche Handelsvolumen an Druckerzeugnissen, Literatur, bildender Kunst, Kino, Fotografie, Radio, Fernsehen, Spiel- und Sportartikeln hat sich laut UNESCO in nur neun Jahren vervierfacht. Es wird von einigen Global Players dominiert, die in wenigen westlichen Staaten beheimatet sind, allen voran natürlich den USA.

Geregelt wird der freie Verkehr mit kulturellen Gütern in den GATS-Verträgen (Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen). Und die sind so wirtschaftsfreundlich abgefasst, dass sie dem Neoliberalismus Tür und Tor öffnen. Mit dem Segen der Welthandelsorganisation (WTO) soll jede Äußerung, auch jedes kulturelle Gut, ausschließlich als Ware behandelt werden.

Doch die Neoliberalen werden nur siegen, wenn wir es auch zulassen. Die Zukunft ist bekanntlich gestaltbar. Und es wird Zeit, sie in die eigene Hand zu nehmen. Gewerkschaften wissen, dass man sich gegen einen übermächtigen Gegner zusammenschließen muss. Nicht das große Lamento bekämpft Hegemonien, sondern das kluge Organisieren von Gegenmacht. Das findet gegenwärtig auch in Sachen GATS statt. Weitgehend außerhalb öffentlicher Aufmerksamkeit hat sich eine breites Bündnis in vielen Teilen der Welt zusammengefunden, das sich ein Ziel setzt: Ein UNESCO-Abkommen zum Schutz kultureller Vielfalt. Die Weltkulturorganisation hatte dazu bereits 2001 auf ihrer Generalkonferenz eine „Allgemeine Erklärung zur kulturellen Vielfalt“ verabschiedet, in der Kultur als das „gemeinsame Erbe der Menschheit“ bezeichnet wird.

Nun soll ein völkerrechtlich verbindliches Instrument geschaffen werden, wie es die Präambel des GATS-Abkommens ermöglicht. Hinter dieser Initiative steht der Wille, GATS den Monopolanspruch zu nehmen und ihm ganz andere Werte entgegen zu setzen. Zu diesem Zweck wird Bezug genommen auf Bestimmungen in den Menschenrechtserklärungen, welche die kulturelle Selbstbestimmung des Individuums und sozialer Gruppen sicherstellen. Die sind u. a. formuliert als persönliche Wahlfreiheit des künstlerisch-kulturellen Ausdrucks und als Recht auf freien Zugang und Teilhabe an Kultur. Dabei soll die Doppelnatur von Gütern der Kultur als gleichzeitige Handelsware und Gegenstand von Kulturpolitik anerkannt werden, gleichwohl bleibt Staaten das Recht auf eine eigene Kulturpolitik. Zur Unterstützung globaler Kulturarbeit besteht seit vielen Jahren die deutsche UNESCO-Kommission. Von ihr koordiniert, hat sich eine breite Arbeitsplattform unter dem Titel „Bundesweite Koalition für kulturelle Vielfalt“ zusammengefunden. In ihr haben sich zahlreiche Akteure aus allen Bereichen der Kultur vernetzt. Auch ver.di ist darin von Anfang an engagiert. Eine vergleichbare Politik wird von Kulturverantwortlichen in vielen anderen Staaten gefahren von Australien bis Kanada, von Chile bis Senegal. Ebenso haben sich Hunderte kulturell orientierte Organisationen aus vierzig Staaten in einem globalen Netzwerk verbündet.

Auch der Bundestag unterstützt mit einem Beschluss vom September 2004 diese Bemühungen. Gerade Deutschland verfügt über eine traditionell reiche und vielfältige Kulturszene, die sich von den kleinen, lokalen bis zu den großen, europäisch geprägten Räumen erstreckt: Stadttheater, Landesrundfunkanstalten, Bundesmuseen oder die europäische Filmförderung zählen dazu. GATS fordert eine völlige Öffnung der bisher geschützten öffentlichen Dienstleistungen, zu denen jetzt private und kommerzielle Wettbewerber unbeschränkten Zugang finden sollen. Es drohen ungleiche Konkurrenzen und schließlich schwere Zerstörungen. Um das Geld, das bisher in die öffentliche Kulturförderung geht, könnten dann erfolgreich Global Players buhlen und den Zuschlag verlangen. Öffentliche Gebühren für den Rundfunk etwa – wir kennen das von der EU – werden zu Subventionen umdefiniert und werden entweder unterbunden oder in andere Taschen umgeleitet.

Übliche Gemengelagen

Im deutschen Mikrokosmos finden wir die üblichen Gemengelagen. Die ARD begrüßt das Vorhaben und betont das Recht von Staaten, Maßnahmen ergreifen zu können, um die Vielfalt des kulturellen Ausdrucks auf ihrem Gebiet voranzutreiben. Der VPRT, die Interessenvertretung des kommerziellen Rundfunks, bemängelt dagegen, dass audiovisuelle Medien als kulturelle Leistungen eingeordnet werden. Sie sollten auf dem Weltmarkt handelbar und der Liberalisierung zugänglich sein.

Dabei geht es nur vordergründig um den Konflikt Wirtschaft versus Kultur. Tatsächlich finden sich auch in der Koalition für die Vielfalt viele Unternehmer und Selbständige. Aber bei ihnen handelt es sich um Filmemacher, experimentelle Musiker oder Buchverleger, die kleinen quicklebendigen Kulturschaffer also, ohne die kulturelle Phantasie unmöglich wäre.

Das Abkommen könnte während der Generalkonferenz der UNESCO im Herbst 2005 verabschiedet werden, alternativ zwei Jahre später. Gesichert ist dies keineswegs. Wie werden etwa die vom neoliberalen George W. Bush geführten USA reagieren, die erst kürzlich in die UNESCO zurückkehrten? Oder werden von den Gegnern juristische Bedenken vorgeschoben, um das Projekt auf die lange Bank zu schieben? Jedenfalls steht eine eindrucksvolle Koalition von Politikern und Vertretern der globalen Zivilgesellschaft hinter diesem Vorstoß, der bitter nötig ist. Noch ein wenig mehr Engagement der Gewerkschaften wäre da übrigens nicht falsch.


Internetquellen

www.unesco.de; www.unesdoc.unesco.org
www.incd.net

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