Willfährig auf Irrwegen

Schonungslose Bilanz zum Versagen der Medien bei NSU-Mordserie

Im Herbst 2011 erfuhr die konsternierte Öffentlichkeit, dass die Ermordung von neun Menschen mit Migrationshintergrund und einer Polizistin auf das Konto des NSU gingen. Staatliche Behörden hatten ein Jahrzehnt lang in die falsche Richtung ermittelt. Der „NSU-Komplex“ steht aber nicht nur für völliges Staatsversagen. Neben Polizei und Justiz hat auch die so genannte „Vierte Gewalt“ versagt, deutsche und türkische Medien. Dies belegt eine aktuelle Studie der Otto-Brenner-Stiftung.

otto-brenner-stiftung.de: Fabian Virchow, Tanja Thomas, Elke Grittmann: „Das Unwort erklärt die Untat“ – Die Berichterstattung über die NSU-Morde – eine Medienkritik

Unter dem Titel „Das Unwort erklärt die Untat“ weist das Autorenteam Fabian Virchow, Tanja Thomas und Elke Grittmann nach, dass große Teile der medialen Berichterstattung willfährig den Irrwegen und Deutungsmustern der Ermittlungsbehörden folgte. „Medien haben mit zur Ausgrenzung der Opfer beigetragen, haben Angehörige stigmatisiert“ und sich teilweise selbst mit abwegigen Spekulationen an der Tätersuche beteiligt, sagte Tanja Thomas, Medienwissenschaftlerin an der Uni Tübingen, beim Mainzer MedienDisput Ende Januar in Berlin. Die Studie zeigt, dass polizeiliche Quellen Autorität genossen und als glaubwürdig weiterverbreitet wurden. Die enge Anbindung der Berichterstattung an die polizeilichen Erkenntnisse „habe zu einer einseitigen Gewichtung und Wahrnehmung der Quellen“ geführt. Polizeiliche Quellen hätten dominiert, Hinweisen zu den Tathintergründen aus dem Umfeld der Betroffenen sei nicht nachgegangen worden. Mit dem von Journalisten geprägten Begriff „Döner-Morde“ (Unwort des Jahres 2011) seien die Angehörigen der Opfer nicht als Betroffene behandelt, sondern ausgegrenzt und teilweise selbst kriminalisiert worden. Der menschenverachtende Terminus „Döner-Morde“, das dürfte inzwischen Allgemeingut sein, lässt auf vorhandene rassistische Grundeinstellungen schließen. Davon infiziert zeigten sich selbst Medien, die sich sonst gern als „Sturmgeschütze“ der Demokratie feiern lassen. „Spur der Döner-Mörder führt zur Wettmafia“ – Ende 2009 suchte etwa der Spiegel die Hintermänner des Verbrechens bei den Betroffenen selbst. Und noch Anfang 2011 fabulierte das Magazin unter dem Titel „Düstere Parallelwelt“ von „Hinweisen, dass eine Allianz türkischer Nationalisten, Gangster und Geheimdienstler dahinter stecken könnte“. „Aus vermuteten Verbindungen zur ‚organisierten Kriminalität’ wurden vielfach Tatsachenbehauptungen gemacht“, heißt es dazu in der OBS-Studie. Die Berichterstattung sei aufgeladen worden mit Spekulationen über die angeblichen „Milieus“ und „Parallelwelten“, in denen eine „Mauer des Schweigens“ nicht nur die polizeiliche Arbeit erschwere, sondern auch Ausdruck unzureichender Integration in die Mehrheitsgesellschaft sei. Dass türkische Medien überwiegend ins gleiche Horn bliesen, macht die Sache nicht besser. Sie orientierten sich vielfach an der Berichterstattung deutsche Medien – auch mangels eigener Korrespondenten in Deutschland. Teilweise wurden sogar gänzlich neue Vermutungen über die Täter ventiliert – etwa in Richtung Hisbollah oder „türkische Nationalisten“. Allerdings hätten sie, dies ein weiterer Befund der Studie, zumindest vorübergehend die zeitweise 2006 diskutierte These vom „Türkenhass“ als Tatmotiv deutlich ernster genommen als die deutschsprachigen Printmedien.

Die Art der Berichterstattung über die NSU-Morde vor der Verhaftung von Beate Zschäpe belegt eine Reihe struktureller Mechanismen und Defizite im Journalismus, die die eklatanten Mängel der Berichterstattung begünstigten. Ein Umstand, den beim Mainzer MedienDisput Andreas Förster, Politikredakteur der Berliner Zeitung und Geheimdienstexperte, unumwunden einräumte. Die Arbeitsverdichtung habe im digitalen Zeitalter enorm zugenommen, zugleich auch der Wettbewerb um exklusive News aus exklusiven Quellen. Das verleite dazu, dass man unkritisch mit bestimmten Informationen umgehe, auch mit den Behörden, von denen man die Informationen bekomme. „Man wird gefüttert, und die Gegenleistung, die dafür erwartet wird, ist, dass man dann auch die Sicht der Behörden übernimmt“, sagte Förster. Die OBS-Studie nennt als weitere Faktoren „fehlende Ressourcen für eigenständige Recherchen, fortbestehende Distanz zu migrantischem Leben, unzureichende Repräsentanz migrantischer Perspektiven in der Berichterstattung sowie ein ‚Schwarmverhalten’, das – wie am Begriff ‚Döner-Morde’ erkennbar (…) zur Verstärkung diskriminierender Berichterstattung beitragen kann“.

Was folgt aus dieser schonungslosen Bilanz?

Barbara John, ehemalige Ausländerbeauftragte des Berliner Senats, heute Ombudsfrau für die Hinterbliebenen der NSU-Morde, diagnostizierte beim Mainzer MedienDisput bei den Medien durchaus den guten Willen, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Sie zeigte sich aber skeptisch. Seit 1990 seien im Zusammenhang mit rechtsradikalen Attacken 160 Todesopfer registriert worden. Regelmäßig werde von den Innenministerien der jeweiligen Länder ein rassistischer oder ausländerfeindlicher Zusammenhang zurückgewiesen. Die Presse wisse um die tendenziöse Beurteilung dieser Vorgänge aus der Politik und den Sicherheitsbehörden. Im Fall der NSU-Morde habe dennoch der journalistische Instinkt versagt. Im Alltag regiere immer noch der ganz gewöhnliche Rassismus. Wenn im Rahmen einer Rasterfahndung die Polizei einen Zug kontrolliere, so John, „da können 200 Menschen sitzen, natürlich wird der einzige Afrodeutsche aufgerufen und aufgefordert, seinen Rucksack zu öffnen“. Natürlich streite die Polizeiführung die Existenz rassistischer Vorurteile in den eigenen Reihen ab. Rassismus sei schließlich in den Dienstvorschriften verboten, also könne es ihn nicht geben, sagte John sarkastisch. Sie forderte die Journalisten auf, bei der Berichterstattung im Alltag mehr Sensibilität zu zeigen.

Und wie steht es mit der Aufarbeitung vor Gericht? Beinahe zwei Jahre dauert nun schon der Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Zu Beginn erwiesen sich die Richter als unfähig, ohne Unterstützung des Bundesverfassungsgerichts auch nur die Sitzplatzfrage zu klären. Nach erstem Ansturm von Presse und allgemeiner Öffentlichkeit auf die überschaubare Zahl der Plätze im Gerichtssaal ist es längst ruhiger geworden im Verfahren gegen die stoisch schweigende Beate Zschäpe und ihre vier Mitangeklagten. „Der große NSU-Prozess hängt inzwischen schon seit Monaten durch“, befand die Stuttgarter Zeitung am 4. Dezember 2014. Zwar wird noch berichtet, aber qualitativ sehr unterschiedlich. Die Presse bilde nur das ab, was sich an den einzelnen Verhandlungstagen abspiele, kritisierte unlängst der Historiker und NSU-Watch-Autor Friedrich Burschel: „Es wird wie bei Eventberichterstattung nur berichtet, was sich unmittelbar abgespielt hat, und es werden kaum Bezüge nach außerhalb hergestellt.“ Dass zwei potenzielle Zeugen inzwischen „unter sehr merkwürdigen Umständen ums Leben gekommen“ seien, „findet im Gerichtssaal keinerlei Widerhall“.

Umso verdienstvoller, dass in einer Gemeinschaftsaktion die Gerichtsreporter des Magazins der Süddeutschen Zeitung und des Bayerischen Rundfunks an jedem Verhandlungstag mitschreiben. Mehr noch: In Kooperation mit Ufa Fiction und der Filmakademie Baden-Württemberg haben BR und SZ-Magazin den Prozess verfilmt. Anfang Januar erschien bereits der zweite, knapp zweistündige Teil. Als Grundlage dienen die Mitschriften der SZ-Autoren; vier BR-Schauspieler lesen die zitierten Aussagen von Opfern, Angeklagten und Angehörigen mit verteilten Rollen.

Nachgelesen

Die Prozessprotokolle des zweiten Verhandlungsjahres:
http://br.de/nsu-protokolle

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