Strafbare Inhalte im Netz sind ein Massenphänomen. In Deutschland sind die Plattformen seit vorletztem Jahr gesetzlich verpflichtet, in Selbstkontrolle entsprechende Inhalte zu filtern und zu löschen. Um aber wirklich wirksam gegen Hass und Hetze im Internet vorzugehen, müsste es internationale Regeln geben. Das zeigte jetzt ein Treffen von Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Medienregulierung, Initiativen und Industrie in Brüssel.
„Wir haben einen dramatischen Anstieg von Straftaten im Internet und wir haben einen Anstieg von Fällen, die international gelagert sind. Parallel dazu verfügen wir über keinen wirksamen Schutz für Minderjährige und für die Menschenwürde.“ Die nüchterne Bestandsaufnahme von Nordrhein-Westfalens obersten Medienwächter Tobias Schmid anlässlich der Veranstaltung „Safeguarding Freedom“ in der NRW-Landesvertretung in Brüssel war wohl eine treffende Beschreibung der aktuellen Situation. Sein französischer Kollege Frédéric Bokobza vom Conseil Supérieur de l’Audiovisuel, der französischen Regulierungsbehörde für elektronische Medien, gab ein Beispiel, warum Rechtsdurchsetzung im Internet so schwierig ist: Über zwei Jahre hätte es gedauert, bis eine französische Web-Show auf YouTube, in der Alkoholkonsum verherrlicht wurde, abgesetzt werden konnte. Erst sei es um die Definition des Formats an sich gegangen, dann darum, ob der Sitz des Anbieters in Frankreich oder in England sei.
Noch viel komplizierter wird es, wenn die Server außerhalb der EU stationiert sind. Viele Rechtsradikale aus Deutschland etwa, deren Accounts von Facebook gesperrt wurden, gehen dann ins russische Netzwerk VK, wo sie ungehindert ihre Tiraden verbreiten können. Oder zum Internet Messaging Dienst Telegram, über den Terroristen aller Richtungen sich austauschen oder Aufrufe verbreiten. Irgendwo im indischen Ozean soll sich das technologische Equipment befinden.
Das berichtete Thomas Myrup Kristensen, quasi der Botschafter von Facebook bei der Europäischen Union (EU) in Brüssel. Neben 35.000 Mitarbeiter*innen, die das soziale Netzwerk nach illegalen Inhalten durchforsten, kämen auch Filtersysteme zum Einsatz: „Aber bei ‚Hate Speech‘, die übrigens nur in Deutschland ein Straftatbestand ist, greifen solche Filter nicht.“
Innerhalb der EU scheint das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz so etwas wie ein Vorbild zu sein. Seit 2018 müssen Plattformen ihre Angebote auf illegale Inhalte überprüfen und sie löschen. Tun sie das nicht, drohen saftige Geldstrafen. Eine französische Version ist zurzeit in Arbeit und soll nächstes Jahr bei den Nachbarn jenseits des Rheins in Kraft treten.
M – Der Medienpodcast: Einzigartig anders, denn wir fragen genauer nach
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„Löschen ist das eine. Wer illegale Inhalte ins Netz stellt, sollte dafür dann aber auch bestraft werden. Mit der neuen AVMD-Richtlinie war dies leider nicht umzusetzen. Es handelt sich dabei aber definitiv um eine Frage, die europaweit einheitlich geregelt werden muss.“ Das gab dagegen die EU-Abgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung Petra Kammerevert zu bedenken. Außerdem ist es aus ihrer Sicht grundsätzlich problematisch, Rechtsdurchsetzung auf private Unternehmen zu übertragen: „Sie muss staatliche Aufgabe bleiben und am Ende im Zweifelsfall immer der Zuständigkeit der Gerichte obliegen.“ Sonst, so ihre Befürchtung, könnte die Meinungsfreiheit tatsächlich Schaden erleiden, weil Unternehmen eher mehr als weniger löschen würden, um selbst nicht belangt zu werden.
Dieses „Outsourcing“ rechtsstaatlicher Prinzipien hat unter anderem auch schon der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Meinungsfreiheit, David Kaye, kritisiert. Aber wie können Behörden allein solche eine Mammutaufgabe bewältigen? Bisher haben die meisten Maßnahmen eher Symbolcharakter, etwa die Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“ der Landesmedienanstalt NRW in Kooperation mit der Ansprechstelle Cybercrime der Staatsanwaltschaft NRW, RTL, WDR und anderen Medienunternehmen. Erst letzte Woche hatte die Polizei in Deutschland in diesem Zusammenhang eine größere Aktion gestartet. Insgesamt seien 21 „Maßnahmen“, darunter Wohnungsdurchsuchungen sowie Vernehmungen durchgeführt worden. Die Landesmedienanstalt NRW spricht von einem „deutlichen Zeichen“. In rund zwei Jahren hat die Initiative zu 500 Strafanzeigen geführt, aber nur 91 Beschuldigte ermittelt, weil die Identifizierung der meisten Akteure nicht möglich war. „Die Plattformen unterliegen keiner Auskunftsflicht, das akzeptieren wir, aber es würde uns helfen, wenn es anders wäre“, sagte der zuständige Staatsanwalt Christoph Hebbecker auf Anfrage, aber: „Es geht hier um ein gesellschaftliches Phänomen, das man nicht durch Strafverfolgung lösen kann, es geht um eine Geisteshaltung, die sich ändern muss.“
In der belgischen Hauptstadt wurde jedenfalls klar, dass eine rechtliche Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union der wichtigste Schritt ist, um die Flut illegaler Inhalte juristisch einzudämmen und zu ahnden. „Die Kommission sollte dafür einen entsprechenden Vorschlag machen“, forderte Kammervert, „es wird ja bald den Entwurf des Digital Service Act geben, wo das Thema aufgegriffen werden könnte“.