Kino-Arbeitgeber scheiterte mit Bagatellkündigung
Erneut hatte ein Arbeitgeber im Fall der Kino-Mitarbeiterin „Nora“ vergebens versucht, eine Gewerkschafterin durch eine Bagatellkündigung loszuwerden. Das Arbeitsgericht in Darmstadt sah die Vorwürfe der Geschäftleitung des Darmstädter CinemaxX-Kinos jedoch als unbegründet an. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen.
Seitens der Geschäftsleitung hätte man besser vom Beispiel der Supermarkt-Kassiererin Emmely lernen sollen. Im Fall der Mitarbeiterin Nora des Kinos CinemaxX in Darmstadt habe dessen Geschäftsleitung vergebens versucht, eine gewerkschaftlich aktive Kollegin mit einer haltlosen Kündigung abzustrafen, so Anja Willmann vom ver.di-Fachbereich Medien in Frankfurt am Main nach gewonnenem Arbeitsgerichtsverfahren. Einzig um Peanuts sei es gegangen. Die Kino-Mitarbeiterin hatte man kündigen wollen, weil sie angeblich Getränke verschenkt oder Popcorn nicht richtig abgerechnet haben soll. Doch das Arbeitsgericht in Darmstadt machte mit seinem Urteil am 30. November deutlich: Das Arbeitsverhältnis wird nicht aufgelöst! Kolleginnen und Kollegen hatten vor Gericht bezeugt, dass sie Nora weder Getränke noch Popcorn unbezahlt über den Tisch hatten reichen sehen. Anders lautende Aussagen der Zeugen der Arbeitgeberseite, des Betriebsleiters und seines Stellvertreters, hätten das Gericht hingegen offenbar nicht überzeugt, meint die ver.di-Rechtsschutzsekretärin, Monika Hettwer.
Nora ist happy – ebenso wie die fast 40 Kolleginnen und Kollegen, die unter anderem aus dem CinemaxX Darmstadt und einem Viernheimer Kino, zur Gerichtsverhandlung erschienen waren. Die Geschäftsleitung habe der engagierten Gewerkschafterin nach deren Beteiligung im Wahlvorstand bei der Betriebsratswahl gekündigt, berichtet Anja Willmann, direkt nach Ablauf des besonderen Kündigungsschutzes von sechs Monaten. Deshalb habe der Verdacht nahe gelegen, dass man eine unliebsame Mitarbeiterin habe loswerden wollen, so Monika Hettwer. Die habe sich jedoch nichts zuschulden kommen lassen, sei eine starke Persönlichkeit, dem Arbeitgeber wohl nur zu aufmüpfig gewesen. Das Urteil werde die Beschäftigten der Kinos selbstbewusster machen, freut sich Anja Willmann. Bereits im Vorfeld hatte sich die ver.di-Jugend hinter Nora gestellt und das Cinemaxx Darmstadt aufgefordert, die Kündigung zurückzunehmen. Nach Willmanns Auffassung hatte die Geschäftsleitung versucht, „Druck auf Beschäftigte auszuüben und ein Exempel zu statuieren“ – habe jedoch lernen müssen, dass „mit einem an den Haaren herbeigezogenen Betrugsversuch kein Gericht zu überzeugen ist“.