Medienstaatsvertrag unterzeichnet

Mensch vor Monitoren

Foto: Archiv

Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben sich auf den neuen Medienstaatsvertrag geeinigt. Das Gesetzeswerk wurde nach Angaben der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz am Freitag von fast allen Regierungschefs unterzeichnet. Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), die die Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover früher verlassen musste, werde in der kommenden Woche unterzeichnen. Rheinland-Pfalz koordiniert die Rundfunkpolitik der Länder.

Geändert wird insbesondere die Definition des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der Online-Auftrag wird fortentwickelt und die Sender erhalten die Möglichkeit, einzelne Kanäle wie Tagesschau24 oder ZDFinfo ins Internet zu verlagern. Die Aufsichtsgremien sollen zusätzliche Aufgaben erhalten. Unter anderem sollen sie über eine „wirtschaftliche und sparsame Haushalts- und Wirtschaftsführung“ wachen sowie „inhaltliche und formale Qualitätsstandards“ festsetzen und „standardisierte Prozesse zu deren Überprüfung“.

Nach sechs Jahre dauernden Diskussionen hatten sich die Länderchefs im Juni auf eine Reform von Auftrag und Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geeinigt. Auf dieser Grundlage erstellte die Rundfunkkommission der Länder den Entwurf des Medienänderungsstaatsvertrags. Das Vertragswerk geht nun zur Ratifizierung an die 16 Landtage, es soll am 1. Juli 2023 in Kraft treten.
Künftig werden weniger lineare Fernsehkanäle im Medienstaatsvertrag beauftragt. Vorgeschrieben sind nur noch Das Erste, das ZDF, die Dritten Programme der ARD sowie die Kulturkanäle 3sat und Arte. Bei den übrigen TV-Angeboten wie Phoenix, Kika, ZDFneo, ZDFinfo, Tagesschau24, ARD Alpha oder One (früher: Einsfestival) können die Sender in Abstimmung mit den Gremien entscheiden, ob sie diese als eigenständige Kanäle weiterführen oder ins Internet verlagern. Die Aufsichtsgremien müssen der Abschaltung von Programmen, deren Überführung vom Linearen ins Internet oder deren Austausch zustimmen.

Fragen der Finanzierung sind nicht Gegenstand des neuen Medienstaatsvertrags. Sie sollen in einem zweiten Reformschritt behandelt werden.

Die Länder hatten 2016 eine Arbeitsgruppe zum Thema „Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten“ eingesetzt und die Sender aufgefordert, Reformen auszuarbeiten. Medienpolitik ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer.
Im November 2020 löste der Medienstaatsvertrag den alten Rundfunkstaatsvertrag ab. Das Vertragswerk, das alle 16 Bundesländer 1991 geschlossen haben, regelt unter anderen die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender und die Zulassung von Privatsendern.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Demokratie auf der Anklagebank

Der aktuelle Bericht der Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) und der Daphne Caruana Galizia Foundation  zeigt, dass die Zahl missbräuchlicher Klagen in ganz Europa weiter steigt. Trotz des neuen EU-Gesetzes gegen SLAPP-Klagen, das im Mai 2024 in Kraft getreten ist und das die Länder bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen, nehmen SLAPPs weiter zu.
mehr »

Buchtipp: Streik doch einfach mit

Am Dienstagabend wurde im Büchercafe in der ver.di Bundesverwaltung ein Buch vorgestellt, das  die Geschichte des 138tägigen Streiks beim Kölner Bundesanzeiger Verlag erzählt. Es berichtet von der Weigerung des Unternehmens zu verhandeln, von den Repressalien, mit denen die Streikenden zu kämpfen hatten und den Versuchen, deren Willen mit allen Mitteln zu brechen.
mehr »

Schock nach Kahlschlag bei RTL

Mit Unverständnis, Trauer und auch Wut haben die Beschäftigten bei RTL Deutschland auf den konzernweiten Stellenabbau reagiert. „Wir und die Kollegen haben dies in zahlreichen Gesprächen und in aller Deutlichkeit ausgedrückt“, sagt Wolfram Kuhnigk, Betriebsratsvorsitzender bei RTL-News, gegenüber M.
mehr »

Paragraph gefährdet Pressefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der Bundesgerichtshof wies die Revision von Semsrott nun zurück und bestätigt dessen Verurteilung durch das Landgericht Berlin.
mehr »