Rundfunkbeitrag: Erhöhung empfohlen

Mensch vor Monitoren

Foto: Archiv

Die  erste Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) für eine Erhöhung der Rundfunkabgabe aller Haushalte für den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk sieht eine Erhöhung um 58 Cent pro Monat vor. Die Erhöhung soll ab 2025 für vier Jahre gelten. Bis dahin gilt die bisherige Beitragshöhe von 18,36 Euro, die im August 2021 erst nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts festgesetzt wurde.

Zuvor hatte sich das Land Sachsen-Anhalt einer Unterzeichnung eines Staatsvertrages zur Beitragshöhe entzogen. Die KEF bleibt mit ihrer jetzigen Empfehlung unter den von den Intendant*innen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) für das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio notwendigen angemeldeten Finanzbedarfen.

„Die empfohlene Erhöhung der Rundfunkabgabe ist ein notwendiger Schritt. Die KEF bleibt aber mit nur 3,16 Prozent Erhöhung hinter dem zu erwartenden Finanzbedarf für eine technische und programmliche Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zurück“, erklärt Christoph Schmitz, Mitglied im Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Sparauflage an die Rundfunkanstalten

Die Kalkulation ließe daran zweifeln, dass dabei die inflationsbedingten Kostensteigerungen und realistisch nötige Tariferhöhungen für angestellte und freie Rundfunkschaffende mit bedacht wurden, kritisiert Schmitz. „Die KEF-Empfehlung wird sich als Sparauflage an die Rundfunkanstalten erweisen und letztlich zur Verknappung von Programmvielfalt und zur Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber privaten Streamingdiensten und Digitalplattformen führen.“

Angesichts der aktuellen Medienentwicklung drohe eine besorgniserregende Entwicklung für die von der Rundfunkabgabe finanzierten TV-Sender, Radios und Digitalmedien. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird sich so nicht gegen die global agierende privatwirtschaftliche Konkurrenz behaupten können. Das Verfassungsgericht hatte eine solche Wettbewerbsfähigkeit des ÖRR und Gegenmacht jedoch ausdrücklich vorgesehen“, betonte Schmitz.

Gerangel um Rundfunkbeitrag

„Die Landesregierungen müssen respektieren, dass Rundfunkfreiheit sowie Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Finanzierung durch das Grundgesetz garantiert sind. Wenn Ministerpräsidenten und ihre Medienminister allerdings meinen, den Rundfunkbeitrag entgegen aller sachlichen Empfehlungen selbst besser beurteilen zu können und dann auch noch vorschreiben zu wollen, wird dies erneut zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts führen müssen, weil die Verfassungsaufgabe der Landesregierungen im Rahmen des Beitragsverfahrens nicht wahrgenommen wird“, kritisierte Schmitz erste Reaktionen aus CDU-geführten Bundesländern.

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