VG Wort: Ein Gutes Ergebnis erreicht

Collage: Petra Dreßler unter Verwendung von Shutterstock

Im Jahr 2023 hat die VG Wort 168,88 Millionen Euro aus Urheberrechten eingenommen. Im Vorjahr waren es 174,42 Millionen Euro. Ein „gutes Ergebnis“, wie geschäftsführender Vorstand Robert Staats sagte. „Wir sind zufrieden.“ Die Hauptausschüttungen für 2023 der Verwertungsgesellschaft Wort sind gesichert, da die Mitgliederversammlung am 1. Juni 2024 dem Jahresabschluss mit großer Mehrheit zugestimmt hat. An der hybriden Versammlung nahmen 144 Mitglieder teil, davon 66 in Präsenz in Berlin, die insgesamt 523 Stimmen vertraten.

Was ist die VG Wort?

Die VG Wort ist eine Organisation, die sich um die Vergütung von Autor*innen und Künstler*innen kümmert. Wenn zum Beispiel ein Buch, ein Artikel oder ein Gedicht veröffentlicht wird, kann er oder sie sich bei der VG Wort anmelden.
Die VG Wort sammelt Geld von verschiedenen Quellen, wie zum Beispiel Kopier- und Druckergebühren, und verteilt dieses Geld an die angemeldeten Autor*innen und Künstler*innen. Dadurch erhalten die Urheber*innen eine finanzielle Anerkennung für ihre Werke. Die VG Wort sorgt dafür, dass die Schöpfer*innen von Texten und Kunstwerken fair bezahlt werden.

Aus dem Geschäftsbericht der VG Wort geht hervor, dass weiterhin die Geräte-, und Speichermedienvergütung der wichtigste Einnahmebereich ist. Die Vergütung für Vervielfältigung von Textwerken (Kopiergerätevergütung) ist von 71,73 Millionen Euro im Jahr 2022 leicht auf nun 72,62 Millionen Euro gestiegen. Die Kopier-Betreibervergütung sank von 5,75 auf 4,35 Millionen Euro.

Im audio- und audiovisuellen Bereich stiegen die Einnahmen von 24,29 auf 25,14 Millionen Euro. Kaum Veränderungen gab es bei der Bibliothekstantieme (9,54 Mio. Euro), leicht weniger bei Pressespiegeln (5,33 Mio. Euro). Die Einnahmen aus den Vervielfältigungen an Schulen sanken von 7,20 auf 3,28 Millionen Euro.

Die Kabelweiterleitung erbrachte im Inland 8,86 Mio. Euro (9,59 Mio. Euro), im Ausland 5,06 Mio. Euro (5,06 Mio. Euro). Erstmals wurden 1,99 Mio. Euro aus dem Beteiligungsanspruch am Presseverlegerleistungsschutzrecht und 0,41 Mio. Euro aus dem Presseportal an Schulen eingenommen. Die Erlöse in allen anderen Vergütungsbereichen haben sich nicht wesentlich verändert. Die Verwaltungskosten machten 8,07 Prozent (8,03 Prozent) der Inlandserlöse aus.

Die erste Hauptausschüttung für 2024 an die Wahrnehmungsberechtigte soll diesmal am 28. Juni 2024 erfolgen, die zweite – unter anderem für METIS – am 27. September 2024.

 


Ausschüttungsquoten 2024 für 2023 für Urheber*innen in Euro (= Quoten für 2022)

Presse

Pressespiegel: Sockel 30,00 (35,00) / Punktewert 6,00 (7,00)

Elektronische Pressespiegel: Faktor 2,80 (3,30)

Presse-Repro: Punktewert (18,00)

 

Bibliothekstantieme

Belletristik: Repro Sockel 88,02 (243,55) + Beteiligten Sockel 19,61 (15,13) + Punktwert 2,46 (2,04)

Fach-/Sachbuch: Repro Sockel 32,96 (35,44)

Digitale Lernapparate: 33,16

 

Wissenschaft

Beiträge: pro Normseite 1,35 (3,00)

Buch: 1.100,00 (700,00)

Broschüre: pro Druckseite 2,03 (4,50)

 

Hörfunk und Fernsehen

HF private Vervielfältigung: 10-Punktewert 1,87 (2,40)

öffentliche Wiedergabe: 1,90 (2,00)

Digitale Lernapparate: 0,45

FS private Vervielfältigung: 10-Punktewert 0,70 (0,65)

öffentliche Wiedergabe: 0,20 (0,21)

Digitale Lernapparate: 0,09

Für METIS werden die Quoten erst im August 2024 festgelegt.

 

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