Schöne Worte, wenig Greifbares

Migranten in den Medien – Selbstverpflichtungen sind nicht genug

Deutschland hat seit 2005 ein Zuwanderungsgesetz. Doch die mediale Integration von ethnischen Minderheiten, die mittlerweile fast 20 Prozent der Bevölkerung ausmachen, bleibt weitgehend dem „guten Willen“ der Medienbranche überlassen. Reichen ihre Selbstverpflichtungen, um mehr Migrantinnen und Migranten den Weg in den deutschen Journalismus zu erleichtern? Oder wird nur das umgesetzt, was aus ökonomischen Gründen ohnehin opportun erscheint?


Vor allem Rundfunksender sind inzwischen Selbstverpflichtungen für mehr Vielfalt im Personal eingegangen, um den neuen Realitäten in der Wohnbevölkerung gerecht zu werden. Die Medienkonferenz der European Broadcasting Union (EBU) 2006 in Essen fasste einige Beschlüsse für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, die in Deutschland immerhin einen gesetzlichen Integrationsauftrag haben. Um mehr Migrantinnen und Migranten in die Redaktionen zu bringen, organisierten EBU-Mitglieder 2007 einen Nachwuchswettbewerb „Boundless“ und das ZDF-Heute-Journal engagierte Dunja Hayali, die einen irakischen Migrationshintergrund hat. Wichtigste Vereinbarung aber war die Erstellung von Diversity Reports nach Vorbild der BBC. Die britische Rundfunkanstalt veröffentlicht jährlich konkrete Zahlen zum Anteil ethnischer Minderheiten am Redaktionspersonal auf unterschiedlichen Hierarchieebenen und benennt Prozentziele für die weitere Personalentwicklung hin zu mehr Diversität. Bis jetzt hat noch keine deutsche Rundfunkanstalt einen solchen Diversity Report vorgelegt.
Auch im Nationalen Integrationsplan (NIP) von 2007 gibt es gute Ansätze für mehr Vielfalt in deutschen Medien. Empfohlen wurde zum Beispiel die Ernennung von Integrations- oder Diversity-Beauftragten, die auch bei der Personalentwicklung mitwirken. Bei WDR und SWR habe sich ihre Arbeit als Impulsgeber bewährt. In der Tat: Nach dem fünften Integrationsbericht des WDR vom März dieses Jahres liegt der Anteil von Medienschaffenden mit einer Migrationsbiografie bei Neueinstellungen bei über zehn Prozent. Im SWR haben nach ersten groben Erhebungen etwa 16 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Migrationshintergrund, so Martin Kilgius von SWR international. Trotz dieser Erfolge gibt es bis heute in keiner weiteren ARD-Anstalt einen Integrationsbeauftragten.
Im ersten NIP-Fortschrittsbericht vom Oktober 2008 bilanziert die Arbeitsgruppe Medien zur Erhöhung des Anteils von Medienschaffenden mit Migrationshintergrund: „Personalplanung und Personalförderung (…) für deutsche Medien bedürfen weiterer Anstrengungen.“ Lediglich das ZDF nannte konkrete Zahlen zur Belegschaftstruktur, die aus einer repräsentativen Stichprobe stammen. Danach haben 2,3 Prozent der Mitarbeiter einen ausländischen Pass, 18 Prozent einen Migrationshintergrund. Ansonsten finden sich in dem Bericht viele schöne Worte zur Personalpolitik, aber wenig Greifbares. So verkündet der Privatsender RTL, er wolle sich „verstärkt darauf konzentrieren, jungen Menschen mit Migrationshintergrund den Einstieg in journalistische Berufe zu erleichtern“.

Für interkulturelle Kompetenz

Bald zeigte sich, wie wenig wert Selbstverpflichtungen sind, wenn es ums Geld geht. Ende 2008 fiel Radio Multikulti den Sparmaßnahmen des Rundfunks Berlin Brandenburg zum Opfer. Das interkulturelle Radioprogramm des RBB war im Nationalen Integrationsplan noch als „Talentwerkstatt für Personalentwicklung und -gewinnung“ gelobt worden, seine beabsichtigte Einstellung stieß bei der NIP-Arbeitsgruppe Medien auf scharfe Kritik. Trotz lauter Proteste von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen geht der Abbau interkultureller Kompetenz weiter.
In diesem Jahr hat der Rotstift das Ausländerprogramm im Hessischen Rundfunk erwischt. Ende 2009 wird der HR sein Mittelwellen-Programm einstellen und damit fallen alle muttersprachlichen Sendungen der interkulturellen Fachredaktion weg. Nach Auskunft der Redaktionskoordinatorin Isabel Nieto ist dadurch ein Viertel des Teams in seiner journalistischen Existenz bedroht. Warum werden migrantische Mitarbeiter mit jahrelanger Berufserfahrung vor die Tür gesetzt, wenn sich die Medien doch verpflichtet haben, diese in ihre Redaktionen zu holen? Zudem klagen Personalverantwortliche immer wieder, sie fänden nicht genügend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund.
Bei der Einstellung zählt allein die Qualifikation, heißt es unisono. Dass Migrantinnen und Migranten doch geringere Chancen haben und wie das geändert werden kann, zeigt ein Pilotprojekt „Smat selection“ des Kaufmännischen Verbandes in der Schweiz vom Sommer 2008. Zentrales Instrument war eine Online-Plattform mit anonymen Profilen von Lehrstellensuchenden. Betriebe konnten selbst auf die Suche nach passenden Bewerbern gehen und diese per Mausklick kontaktieren. Das Ergebnis: „Sind die Bewerberdaten in der ersten Phase der Lehrlingsselektion anonym, hat die Herkunft keinen Einfluss auf die Erfolgschancen. Im Zentrum stehen Kompetenzen und Motivation, und nicht Name, Nationalität oder auch Geschlecht.“
Ein solches Verfahren wäre auch im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das Deutschland nach langen politischen Kontroversen 2006 verabschiedete. Das Gesetz hat sicherlich den Medienzugang von Migranten forciert. So beruft sich z. B. das ZDF im NIP bei seiner Personalrekrutierung darauf. Die rechtliche Gleichstellung von Journalistinnen und Journalisten mit Einwanderungsgeschichte muss aber weiter gehen – bei Aufenthaltsgesetz, Arbeitserlaubnis, Wahlrecht. Wer zum Beispiel eine befristete Aufenthaltserlaubnis hat, kann sich nicht hartnäckig mehrmals um ein Volontariat bewerben.
Selbstverpflichtungen sind nicht genug, um die Chancen von Migrantinnen und Migranten im deutschen Journalismus zu verbessern. Diese Teilhabe, Zugang zu den Medien muss als Menschenrecht, als Rechtsanspruch anerkannt werden. Kommunikative Teilhabe darf nicht länger nur von ökonomischen und politischen Interessen, vom Wohlwollen deutscher Medienunternehmen abhängen.

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