Alternativen zum Social-Media-Verbot

Kinder am Tablet

Symbolbild: 123rf

Die Diskussion über ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche in Deutschland reißt nicht ab. Der kürzlich vorgestellten Abschlussbericht der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ stellt  nun 56 Handlungsempfehlungen vor.

Um es gleich vorwegzunehmen, die Kommission spricht sich für ein Social-Media-Verbot aus, allerdings nicht als alternativlose Bedingung. Zur Diskussion stehen eine gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren und eine Lösung ohne Altersgrenze. Dabei soll eine Plattform nach Risiken bewertet werden, ob es beispielsweise algorithmische Feeds gibt, Kinder von Erwachsenen offen kontaktiert werden können oder Livestream-Funktionen vorhanden sind.

Allerdings sind auch diese beiden Maßnahmen nicht alternativlos. Denn mit dem Digital Services Act (DSA) gäbe es bereits ein wirksames Mittel, um Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen. Nur seien viele Vorschriften viel zu allgemein gehalten. Beispielsweise verpflichte der DSA die Plattformen nicht zu strengen Alterskontrollen. Nach Ansicht der Kommission sollte das Gesetz konkreter umformuliert und damit geschärft werden.

Die Kommission hat ihre Empfehlungen auf Initiative des Bundesfamilienministeriums formuliert. Ursprünglich sollte der Bericht erst Ende 2026 veröffentlicht werden. Weil die Diskussion um ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche in Deutschland immer rasanter verlief, hat Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) darum gebeten, den Bericht noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu veröffentlichen.

Ministerin Prien für eine gesetzliche Social-Media-Altersgrenze

Die Ministerin positionierte sich bei der Veröffentlichung des Berichts eindeutig: „Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg, in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre. Für Kinder jünger als 13 sollte ein gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt. Ich setze mich dafür ein, dass uns eine europäische Lösung gelingt.“ Für EU-weite Regelungen plädiert auch die Kommission. „Nationale Alleingänge“ seien nicht zielführend.

Der Bericht der 18-köpfigen-Kommission, bestehend unter anderem aus Bildungsforscher*innen, Jurist*innen und Mediziner*innen, fußt auf den drei Säulen Schutz, Befähigung und Teilhabe. Dazu heißt es in dem Bericht: „Die drei Dimensionen bedingen einander. Schutz schafft die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche digitale Räume erkunden und nutzen können, ohne vermeidbaren Gefahren ausgesetzt zu sein. Befähigung versetzt sie in die Lage, Chancen zu nutzen, Risiken zu erkennen und in schwierigen Situationen handlungsfähig zu bleiben. Teilhabe stellt sicher, dass junge Menschen nicht lediglich als Schutzobjekte behandelt werden, sondern als Träger eigener Rechte und als aktive Mitgestaltende ihrer Lebenswelt.“

Diese drei Dimensionen sollten in allen Lebensphasen im Auge behalten werden, von der Geburt bis zur Volljährigkeit. Dazu liefert der Bericht auch Empfehlungen für Schulen und Eltern.

Handyverbot und  Gesetz zum „Schutz vor digitaler Vernachlässigung“

Die Kommission spricht sich für ein bundesweit einheitliches Handyverbot bis einschließlich der siebten Klasse aus, ein weiteres Aufregerthema seit Jahren. Ab der achten Klasse sollen die Schulen dann mit den Jugendlichen gemeinsame Nutzungskonzepte erarbeiten.

An die Eltern richtet die Kommission den Appell, auf die Bildschirmzeit ihrer Kinder zu achten. Dafür sollen Eltern gleich nach der Geburt Beratungsangebote bekommen, um ein besseres Gespür für Gefahren zu bekommen, die in der digitalen Welt auf schutzbedürftige Kinder lauern. Hervorzuheben ist der Kommissionsvorschlag, ein Gesetz zum „Schutz vor digitaler Vernachlässigung“ zu formulieren. Damit bekämen Kinder mehr Rechte, wenn Eltern ihren Erziehungspflichten im digitalen Bereich nicht oder nicht ausreichend nachkommen.

KI bietet Chancen und Risiken

KI-Systeme dringen mit rasantem Tempo in den Lebensalltag von Menschen ein, und damit auch in den von Kindern und Jugendlichen. Die Kommission erkennt darin Chancen und Risiken für die Heranwachsenden. „Sie eröffnen neue Möglichkeiten für Bildung, Unterstützung und gesellschaftliche Teilhabe, werfen zugleich jedoch grundlegende Fragen nach Transparenz, Verantwortung, Schutz und Selbstbestimmung auf“, heißt es in dem Bericht.

Um Entwicklungen im Bereich KI in einem erwünschten Sinne zu beeinflussen, dürfe nicht erst gehandelt werden, wenn Risiken real geworden seien, schreiben die Autor*innen des Abschlussberichts. Kinder- und Jugendschutz sollte von Beginn an Teil technologischer Innovation und digitalpolitischer Gestaltung sein.

Am Ende betont die Kommission, „die vorliegenden Empfehlungen verstehen sich daher nicht als Abschluss einer Debatte, sondern als Ausgangspunkt eines langfristigen Prozesses.“ Dieser Abschlussbericht der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ markiert daher den Beginn einer nun zu führenden Diskussion zwischen allen beteiligten Akteur*innen.


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