Redaktionsrat gegen „Mannheimer Morgen“
Der Mannheimer Morgen gehörte zu den herausragenden Zeitungen mit einem fortschrittlichen Redaktionsstatut. Bis zum Jahre 1996. In der Euphorie der 60er und 70er Jahre hatten Redaktionsrat und Verlag ein Statut vereinbart, welches den Redakteuren bei der Bestellung von Chefredakteur und Ressortleitern gewisse über das Gesetz hinausgehende Mitbestimmungsrechte per Vertrag einräumte. 1996 hielt der Verlag das Statut, das bis dahin gut funktioniert hatte, das allen Redakteuren beim Eintritt vorgelegt worden und zum Gegenstand ihrer Arbeitsverträge gemacht worden war, nicht mehr für "zeitgemäß".
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