SWR-App „Newszone“ teilweise unzulässig
Das Landgericht Stuttgart hat der Unterlassungsklage von 16 Presseverlagen gegen die SWR-Nachrichten-App „Newszone“ teilweise stattgegeben. Die App sei in der untersuchten Version vom 14. April presseähnlich und wettbewerbswidrig sowie nicht vom vorhandenen Telemedienkonzept für das SWR-Jugendprogramm „Dasding.de“ gedeckt, teilte das Gericht mit. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
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