SWR-App „Newszone“ teilweise unzulässig

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Das Landgericht Stuttgart hat der Unterlassungsklage von 16 Presseverlagen gegen die SWR-Nachrichten-App „Newszone“ teilweise stattgegeben. Die App sei in der untersuchten Version vom 14. April presseähnlich und wettbewerbswidrig sowie nicht vom vorhandenen Telemedienkonzept für das SWR-Jugendprogramm „Dasding.de“ gedeckt, teilte das Gericht mit. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Die „Newszone“-App bietet nach Themen kuratierte Nachrichten für ein junges Publikum, dargestellt in Texten, Bildern, Videos und Audios. Ihre Presseähnlichkeit erkannte das Gericht (AZ: 53 O 177/22) sowohl quantitativ als auch qualitativ. So habe der SWR bereits für eine dreistellige Anzahl von Beiträgen in der App-Version vom April Unterlassungserklärungen abgegeben, das sei der überwiegende Teil.

Die App sei allerdings auch in den Beiträgen, die keinen Sendungsbezug aufweisen, „von stehenden Texten und Bildern dominiert“. Die „Einbindung von interaktiven Gestaltungsmöglichkeiten“ wie das Vorlesen der Texte durch die Sprachausgabe des Mobilgeräts oder die Beteiligung der Nutzer über Emoji- und Abstimmungsbuttons genüge nicht zur Beseitigung der Presseähnlichkeit. Dies seien lediglich „technische Zusatzfunktionen“, stellte das Landgericht fest. Das Verbot presseähnlicher Angebote, wie im Medienstaatsvertrag festgeschrieben, dürfe nicht durch eine Einbettung der presseähnlichen Beiträge in eine „unterhaltsame Peripherie“ umgangen werden.

Weiter entschied das Gericht, dass „Newszone“, anders als vom SWR argumentiert, als unabhängig vom Internetangebot „Dasding.de“ zu begreifen sei und somit ein eigenständiges Genehmigungsverfahren (Drei-Stufen-Test) hätte durchlaufen müssen. Die App verändere die „Angebotsmischung“ im Vergleich zu „Dasding.de“ substanziell, hieß es. Überdies existiere bereits eine eigene Dasding-App. Die reine Tatsache, dass „Newszone“ auch auf Inhalte von „Dasding.de“ zugreife, reiche nicht aus, um die App zu einem „unselbstständigen“ Angebot zu machen.

Nicht im Sinne der Kläger befand das Gericht in der Frage, ob der SWR „Newszone“ wettbewerbswidrig bewerbe, indem er die App mit den Aussagen „keine Werbung, keine Abo-Fallen und keine versteckten Kosten“ anpreist. Eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten sei nicht irreführend, da der SWR gleichzeitig ausreichend auf die Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag hinweise, hieß es. Auch hätten die Verlage keine „maßgebliche Irreführungsquote“ vorweisen können.

Die klagenden Verlage aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz begrüßten die Entscheidung. „Durch das Urteil wird das Verbot der Presseähnlichkeit von Telemedienangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eindrucksvoll bestätigt“, sagte Holger Paesler vom Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger.

SWR-Intendant Kai Gniffke sagte, sein Sender werde die Entscheidung sorgfältig prüfen und über weitere Schritte entscheiden. Der SWR werde „weiterhin an Angeboten arbeiten, die im Nachrichtenbereich die Generation versorgen, die in den kommenden Jahren Verantwortung für unser Land übernehmen wird“ und sei weiterhin bestrebt, mit den Verlagen zu kooperieren.

Der SWR bezeichnet die Version der App vom April, auf die sich Klage und Urteil beziehen, als Testversion. In der aktuell ausgelieferten Version der App wird nach Medienberichten stärker auf Sendungsbezug geachtet. Sollte das Urteil des Landgerichts rechtskräftig werden, müssten die Verlage weitere rechtliche Schritte, etwa die Beantragung eines Ordnungsgeldes, auf die neue Version stützen.


Medieninformation des SWR am 25.10.2022 

SWR hält an NEWSZONE für junge Zielgruppe fest

Der SWR werde gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.10.2022 Berufung einlegen und will so erreichen, dass die NEWSZONE-App angeboten werden dürfe. „Dies tun wir nicht leichtfertig“, so der Intendant des SWR, Kai Gniffke in einer Medieninformation. „Aber die Entscheidung des Gerichts können wir nicht nachvollziehen. Wir sind der gesamten Gesellschaft verpflichtet, also auch der Generation Z. Mit einer Nachrichten-App als Teil von DASDING.de treffen wir genau die Bedürfnisse dieser ohnehin schwer zu erreichenden Zielgruppe.“

Die NEWSZONE-Inhalte werden weiterhin verfügbar bleiben. „Wir haben den gesetzlichen Auftrag, auch jungen Menschen Nachrichten anzubieten. Die Inhalte von NEWSZONE werden daher weiterhin über das DASDING.de oder auch auf Drittplattformen verfügbar sein. Lediglich die Ausspielung über die App stellen wir bis auf weiteres ein. Dies bedauern wir außerordentlich, denn damit entfällt nun ein Ausspielweg, der genau für die hier in Frage kommende Zielgruppe relevant ist. So wird ausgerechnet für junge Menschen eine Lücke im Zugang zum Nachrichtenbereich gerissen, was für niemanden von Interesse sein kann“, ordnet Gniffke weiter ein. Der Download der App in den App-Stores ist bis auf weiteres nicht mehr möglich und die bereits veröffentlichten Inhalte werden dort entfernt.

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