Keine Tarnliste bei ZDF-Personalratswahlen
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sieht in der bei den vergangenen ZDF-Personalratswahlen angetretenen reinen Frauenliste keine unzulässige „Tarnliste“ von ver.di. Zudem sei nicht festzustellen, dass eine Liste nur aus Frauen gegen das Gebot der gleichmäßigen Vertretung der Geschlechter in den Wahlvorschlägen verstoße, teilte das Gericht am Montag in Koblenz mit. Es schloss sich damit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz an.
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