Urheberrechte erfolgreich verteidigt
Die Online-Verwertung von Fotos sowie der Nachdruck der Aufnahmen in den "Potsdamer Neuesten Nachrichten - einer sogenannten Mantelausgabe der Zeitung "Der Tagesspiegel" - sind zustimmungspflichtig und müssen honoriert werden. Das entschied Anfang Juli das Berliner Kammergericht und bestätigte damit eine erstinstanzliche Entscheidung des Berliner Landgerichts.
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