Diäten gepfändet
Es ist eine weit verbreitete Unsitte. Politiker, Kommunen, Vereine, Bürgerinitiativen, Firmen und selbst Freizeitbäder übernehmen fremde Zeitungsartikel ungefragt für ihre eigenen Internet-Auftritte. Und es ist illegal, ein klarer Verstoß gegen das Urhebergesetz. Betroffene Autoren haben Anspruch auf Schadensersatz – auf den regulären Honorarsatz für elektronische Nachdrucke.
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