„Pressespiegel“ als Parteiwerbung nur mit Zustimmung der Urheber
Es wird wieder gewählt in diesem Frühjahr. Beliebte Art der Selbstdarstellung ist dabei die Zusammenstellung von Zeitungsartikeln zu einem "Pressespiegel" als Wahlwerbung. Meist geschieht dies, ohne die Urheber dieser Artikel, die Journalistinnen und Journalisten, zu befragen. Das Amtsgericht Düsseldorf hat dieser Unsitte nun mit Urteil vom 25. 02. 2000 (Az. 57 C 14038/99) eine Absage erteilt. Die Journalistin Roberta Romani Wirtz hat mit Hilfe der IG Medien diese Entscheidung gegen die Unabhängige Wählergemeinschaft Willich e.V. (UWW) durchgesetzt.
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