Urteil: Türkei muss Yücel Schmerzensgeld zahlen
Die Inhaftierung des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel in der Türkei wegen angeblicher „Terrorpropaganda“ war nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) menschenrechtswidrig. Yücel sei vor allem wegen seiner kritischen Berichterstattung ein Jahr lang in Untersuchungshaft genommen und damit in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung und seinem Freiheitsrecht verletzt worden, entschied der Gerichtshof am Dienstag in Straßburg. Die Türkei müsse dem Journalisten eine Entschädigung von 13.300 Euro zahlen (AZ: 27684/17). Politiker und Organisationen begrüßten das Urteil.
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