Bereit für die nächste Runde
Das Landgericht Köln hatte es wahrlich nicht leicht zu entscheiden, ob die Tagesschau-App mit dem Rundfunkstaatsvertrag vereinbar ist oder nicht. Denn das erwartete Urteil hat schnell die Dimension einer Grundsatzentscheidung erreicht, bei der es mal wieder im Kern um die seit Jahren schwelende Frage geht: Wie viel dürfen die Öffentlich-Rechtlichen im Internet?
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