Unzulässige Altersdiskriminierung
Altersdiskriminierung durch Besserstellung älterer Beschäftigter? Durch altersabhängige Staffelung des tariflichen Jahresurlaubs können junge Beschäftigte gegenüber älteren in unzulässiger Weise diskriminiert werden, so entschied das Bundesarbeitsgericht. Ein höherer Urlaubsanspruch Älterer lasse sich nur mit altersbedingt erhöhtem Erholungsbedarf rechtfertigen, einen solchen gebe es aber im Alter von 40 Jahren noch nicht. Da Tarifverträge stets nur Mindestansprüche der Beschäftigten festlegen, müssen bei tariflichen Urlaubsstaffeln mit Altersstufen unter oder bis 40 alle Beschäftigten altersunabhängig Urlaub entsprechend der höchsten Stufe erhalten.
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