Urteil Landgericht München: …
In einem mit Rechtsschutz der IG Medien durchgeführten Prozeß hat das LG München (Aktenzeichen: 21 O 15039/98) die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Beitrag, der für Fernsehzwecke produziert worden ist, in das Internet gestellt werden kann.
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