Trump droht mit Sanktionen. Denn einige US-amerikanische Online-Plattformen werden künftig etwas weniger Gewinn machen als bisher, wenn sie sich um Content-Moderation kümmern müssen. Schließlich will die EU Youtube, Instagram, X und andere verpflichten, illegale Inhalte von ihren Plattformen zu entfernen und ihre Funktionsweisen transparenter zu machen. Diese Eingriffe würden Sanktionen zufolge haben, verlautbarte der US-Präsident. Sanktionen als Preis dafür, die Orte gesellschaftlicher Auseinandersetzung weniger hasserfüllt zu gestalten?
Vermutlich ist die Stimmung nicht ganz unbeschwert, wenn in den Staatskanzleien und Ministerien derzeit an der Umsetzung von EU-Vorgaben oder sonstigen Reformen der Medien- und Digitalpolitik gearbeitet wird. Doch Reformen braucht es dringend: Die KI-Disruption droht den redaktionellen Medien im Digitalen das Wasser abzugraben. Seit der Einführung der KI-Übersicht bei der Google-Suche verzeichnen journalistische Medien um die 60 Prozent weniger Seitenaufrufe – welche maßgeblich für den Preis der dortigen Werbeanzeigen sind. Millionen von Urheber*innen im Medienbereich (solange sie sich nicht kollektiv dagegen wehren) sehen dabei zu, wie ihre Arbeit durch KI-Tools ersetzt zu werden droht.
Große Plattformen und generative KI
Die EU hat die Rolle der Plattformen und der Algorithmen als demokratierelevant anerkannt und Regulierung auf den Weg gebracht, die nun auch in Deutschland umgesetzt wird. Doch zunächst wandten sich die Länder diesen Sommer anderen Fragestellungen zu. Im Entwurf des „Digitale Medien Staatsvertrag Teil 1“ begannen die Länder u.a. die KI-Verordnung und das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) umzusetzen.
Mit dem EMFA bedarf es künftig mehr Transparenz über die Eigentümer*innen privater Medien auch in der deutschen Medienlandschaft. Hier wird einiges passieren müssen, denn die Mediendatenbank der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) gibt hierüber bislang keine Auskunft. Es sind private Initiativen wie der Media Ownership Monitor, der solche Informationen veröffentlicht.
Daneben regelt der Digitale Medien Staatsvertrag-Entwurf die staatlichen Ausgaben für Werbung und deren Kriterien zur Publikationsauswahl. Im Verhältnis etwa zu Österreich bewegen sich solche Ausgaben, etwa für Gesundheitskampagnen oder Stellenausschreibungen, zwar in niedrigen Bereichen. Doch immerhin nimmt die proaktive Veröffentlichung solcher Informationen in Zukunft der AfD potenzielle Anlässe für parlamentarische Anfragen.
Besonderer Schutz für Medienschaffende
Doch die wirklich brennenden Themen des EMFA umzusetzen, steht noch aus. Im EMFA schlummert ein fortschrittlicher Schutz journalistischer Quellen. So schreibt es vor, dass Medienschaffende und ihre Haushaltsangehörigen vor Spionage und Überwachung geschützt sein müssen. Dieses Schutzniveau ist höher als es deutsche Sicherheitsgesetze bislang zugestehen (und durch den Einsatz von Palantir-Analysesoftware ohnehin untergraben wird). Zwar wurde auf den letzten Metern eine Relativierung in die EU-Verordnung verhandelt, der zufolge ausgerechnet der Überwachungs-Passus nationalstaatlich auch abweichend geregelt werden könne. Im Sinne der Medienfreiheit muss der neue – höhere – europäische Schutzstandard jedoch auch in Deutschland unbedingt gelten, wofür Bund und Länder diverse Sicherheitsgesetze anpassen müssen.
Auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommen von europäischer Seite Impulse. So schreibt das EMFA Verfahren für eine gesicherte, auskömmliche Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien vor – und legt damit den Finger in die Wunde. Solche Verfahren existieren in Deutschland zwar, festgelegt vom Bundesverfassungsgericht. Doch haben die zuständigen Länder sie innerhalb der letzten fünf Jahre bereits zwei Mal ignoriert, womit die erste Anhebung des Rundfunkbeitrags nach zwölf Jahren blockiert wurde und aktuell wird. Bereits 2021 musste das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die zugesicherte Beitragsanpassung festsetzen. 2025 ist ein ähnlich gelagerter Fall beim Bundesverfassungsgericht anhängig
Daneben müssen gemäß EMFA künftig die Leitungspositionen bei den Öffentlich-Rechtlichen öffentlich ausgeschrieben und Besetzungsverfahren transparenter werden. Da es in der Vergangenheit in Sachen Transparenz immer wieder Unmut bei der Besetzung von Direktionsposten oder auch von Intendanzen gab, hing dem neuen Personal zum Amtsantritt ein Makel an. Dieser lässt sich mit mehr Transparenz im Vorfeld leicht vermeiden – was der EMFA nun vorgibt.
Kennzeichnung für KI und Medienkonzentration
Doch diese Aspekte haben es noch nicht in die Gesetzgebung (der Länder) geschafft. Und ähnlich gestaltet sich die Lage in Bezug auf die KI-Verordnung: Die Länder beginnen mit ihrer Umsetzung in Bezug auf die Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte im Internet. Doch neben den bereits erwähnten von KI bedrohten Geschäftsmodellen der Verlage ist ein mindestens ebenso wichtiges Anliegen beim Thema KI die Vergütung der Urheber*innen. Deren Werke werden von KI-Tools verarbeitet oder Tools werden damit trainiert. Diese Problematik wird im aktuellen Staatsvertrags-Entwurf noch nicht adressiert.
Für den Herbst wird der zweite Teil des Digitale Medien-Staatsvertrags erwartet. Hierin wollen die Länder das Medienkonzentrationsrecht reformieren – ein Schritt, der seit Jahren aussteht. Bisher erfasst die Konzentrationskontrolle der Medienanstalten lediglich den Rundfunk. Große Teile gesellschaftlicher Kommunikation haben sich aber bereits ins Digitale verlagert. Dort bestimmen Suchmaschinen und Soziale Medien mit Algorithmen, wer welche Inhalte zu sehen bekommt. Diese sind keineswegs neutral. Hier ist längst eine erhebliche Meinungsmacht entstanden, die die aktuelle Systematik der Regulierung außer Acht lässt. Die Erwartungen an die Reform des Medienkonzentrationsrechts werden lediglich von dem politischen Druck übertroffen, unter dem sie steht.

