ver.di will Anhebung der Niedriglöhne im Kino

15. Februar 2024, Berlin, Deutschland , ver.di Kino-Film-Aktion zur Berlinale. Foto: Kay Herschelmann

Kein Lohn unter 16 Euro, so lautet die zentrale Forderung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in der aktuellen Tarifauseinandersetzung der Kinobranche. Ziel ist es, für die rund 2.500 Kinobeschäftigten sozial gerechte und existenzsichernde Einkommen zu erreichen, deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Die Geschäftsführung von CineStar legte dagegen am heutigen Donnerstag (05. Februar 2026) in Hamburg gar kein Angebot vor. Die Forderungen von ver.di wurden als überhöht zurückgewiesen. CineStar sehe den gesetzlichen Mindestlohn als ausreichend für die Beschäftigten an. Auch das bisherige Angebot der Geschäftsführung von UCI sei für die Kinobeschäftigten enttäuschend, so ver.di-Verhandlungsführer Andreas Köhn. Von den Arbeitgebern angeboten worden seien lediglich 14 Cent Lohnerhöhung im ersten Schritt und ab Januar 2027 gerade einmal der gesetzliche Mindestlohn von 14,60 Euro. „Das ist kein akzeptables Angebot“, so Köhn.

In den heute mit CineStar und Ende Januar mit dem Kinokonzern UCI gestarteten Tarifverhandlungen verlangt ver.di Tariflöhne, die sich an der europäischen Mindestlohnrichtlinie orientieren. „Die Kinobranche hat 2025 ein erfolgreiches Jahr hinter sich, und auch 2026 verspricht ein gutes Geschäftsjahr zu werden. Während die Unternehmen massiv in Gebäude und moderne Kinoausstattungen investieren, um ein hochklassiges Kinoerlebnis zu garantieren, wird bei den Personalkosten gespart. Es gibt keinen sachlichen Grund, die Beschäftigten nicht angemessen an der positiven Geschäftsentwicklung zu beteiligen“, erklärt Andreas Köhn.

Weitere Verhandlungsrunden sind mit CineStar am 17. Februar 2026 sowie mit UCI am 03. März 2026 geplant.

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