Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di sieht in den Ergebnissen einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke zu Straftaten gegen Medienschaffende ein alarmierendes Signal. Es sei dringend nötig, auch Medienschaffende bei der geplanten Gesetzesnovelle des Strafgesetzbuches zum Schutz des Gemeinwesens ausdrücklich in das veränderte Strafmaß für Angriffe auf Personen einzubeziehen, die im öffentlichen Interesse tätig sind.
Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass zwischen dem 1. April 2024 und dem 30. November 2025 818 politisch motivierte Straftaten, darunter 89 Gewalttaten, gegen Journalist*innen und Medien registriert wurden.
„Wer Medien und ihre Vertreter*innen in dieser Häufigkeit und Intensität angreift, will Berichterstattung verhindern. Das ist keine Begleiterscheinung gesellschaftlicher Konflikte, sondern ein gezielter Angriff auf die Pressefreiheit“, betont Lars Hansen, dju-Co-Vorsitzender. „Die Bundesregierung sollte alles daransetzen, die Zivilgesellschaft zu stärken, die unsere Grundrechte verteidigt.”
Gezielte Angriffe auf Medienschaffende
Die Zahlen belegen, dass Medienschaffende zunehmend gezielt bedroht, eingeschüchtert und angegriffen werden – bei Demonstrationen, bei Recherchen im extremistischen Milieu, im digitalen Raum sowie im Lokaljournalismus. Journalist*innen leisten ihre Arbeit im öffentlichen Interesse und müssen deshalb bei der Novelle des Strafgesetzbuchs unter § 116 StGB-E ausdrücklich als schutzwürdige Berufsgruppe benannt werden.
„Die Gesellschaft kann nicht akzeptieren, dass journalistische Arbeit unter Gewaltandrohung stattfindet. Wenn der Gesetzgeber Angriffe auf Menschen, die für das Gemeinwohl arbeiten, härter bestraft, dann muss das auch bei Angriffen auf Medienschaffende ausdrücklich gelten“, so Hansen. Bei der Aufklärungsquote von Straf- und Gewalttaten gegen Medien sieht der Gewerkschafter Nachholbedarf. „Polizei und Staatsanwaltschaften müssen Angriffe und Einschüchterungsversuche gegen Medien endlich als Grundrechtsverstöße anerkennen und mit Nachdruck verfolgen”, so Hansen.
Zugleich betont die dju die Verantwortung der Arbeitgeber. Medienhäuser und Auftraggeber stehen in der Pflicht, Journalist*innen und andere Medienschaffende, die für sie tätig sind, wirksam vor Bedrohungen, Einschüchterungen und Angriffen zu schützen.
Mit dem Schutzkodex, einer Selbstverpflichtung von Arbeitgebern, erklären Medienunternehmen, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dazu gehören Präventionsmaßnahmen, realistische Risikoabwägungen bei Einsätzen sowie konkrete Unterstützung im Falle von Übergriffen.


