Dieses Urteil „kann die redaktionellen Abläufe deutscher Medien massiv beeinflussen“, so bewertete die FAZ das Urteil des Landgerichts Köln: Es hatte die Berliner Zeitung wegen schwerwiegender Urheberrechtsverletzung und Rufschädigung des Autors Werner Rügemer zu einer Strafzahlung von 1200 Euro verurteilt, ein erstmaliges Urteil in Deutschland. Doch bis das Urteil rechtskräftig wurde, dauerte es noch fast ein Jahr: Freier Autor siegt gegen die „Berliner Zeitung“.
Anfang April 2023 bestellte die Berliner Zeitung bei mir einen Artikel zum Rüstungskonzern Rheinmetall. Ich hatte mich darum nicht bemüht, hatte noch nie für diese Zeitung geschrieben, sagte aber zu, weil sie als kritisch galt. Ich schickte den Text mit dem Hinweis „Jegliche Änderungen sind nur in Absprache mit mir möglich“. Und ich machte den Text um ein paar hundert Zeichen kürzer als die vereinbarten 10.000 Zeichen, um keinen Vorwand für Kürzungen zu bieten.
Vier Tage später, am 10.4.2023, erschien der Artikel in der Printausgabe, schon gekürzt um den Satz zum Verteidigungsminister Boris Pistorius: „Wendehälse mit schlechtem Gewissen sind für Richtungswechsel besonders geeignet“. Ich hatte Pistorius‘ frühere Anhängerschaft für Willy Brandts Ostpolitik erwähnt, die er dann als Irrtum bedauerte.
Ab dem Folgetag erschien der Artikel digital, gekürzt um zehn weitere Sätze: Bei Agnes Strack-Zimmermann (FDP), damals Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, wurden gestrichen die Spenden von Rheinmetall an die FDP, ebenso die Vorstandsfunktionen von Strack-Zimmermann im Förderkreis Deutsches Heer und Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik, wo auch Rheinmetall Mitglied ist. Gestrichen wurde alles zu Henning Otte, damals CDU-Abgeordneter im Wahlkreis Celle/Niedersachsen, wo die älteste und größte Rheinmetall-Fabrik steht, und wo auch schon mal eine Rheinmetall-Spende bei der CDU landet.
Drei Jahre Kampf durch die Gerichts-Instanzen
Ich ging vor Gericht. Das Landgericht Köln verurteilte die Zeitung im Jahre 2023 zunächst wegen Urheberrechtsverletzung und Rufschädigung. Die Zeitung akzeptierte das Urteil. Auf dieser Grundlage verklagte ich die Zeitung zur Zahlung einer Entschädigung. Das Landgericht Köln urteilte: Entschädigung muß gezahlt werden, allerdings statt der von mir schon nachsichtig geforderten 5000 Euro nur 1200 Euro (LG Köln Az. 14 O 442/23).
Nach langer Bedenkzeit ging die Zeitung gegen das Urteil vor. Das Oberlandesgericht Köln entschied am 27.3.2026: Das Urteil des Landgerichts bleibt bestehen, die Zeitung muß zahlen. Die Zeitung nahm ihre Klage zurück, das Urteil ist rechtskräftig .
Wegweisendes Urteil – aber ändert sich etwas?
Es um ein grundsätzliches, weitverbreitetes Problem. Das bestätigte auch die Anwältin der Zeitung vor Gericht, wiederholt: Solche redaktionellen Änderungen ohne Rücksprache mit den Autoren seien im Zeitungswesen doch „branchenüblich“! Auch die FAZ bestätigte in ihrem Bericht: „Solche Redigate erfolgen tagtäglich, nicht nur bei nahendem Redaktionsschluß“.
Die Anwältin berichtete übrigens bei Gericht: Die Änderungen zu Strack-Zimmermann seien von der Berliner Medienkanzlei Schertz Bergmann erzwungen worden. Die Kanzlei, die Politiker, Unternehmer und sonstige Promis vertritt, drohte im Auftrag von Strack-Zimmermann der Zeitung mit einer Klage. Da müsse, so die Anwältin, doch eine verantwortungsvolle Redaktion nachgeben, um Nachteile für die Zeitung zu vermeiden!
Also würde dieses wegweisende Urteil überhaupt nichts ändern – denn das heutige Heer der „freien“ Autoren liefert mehrheitlich nur Rohstoff, der dann von den Redaktionen auf Linie gebracht wird. Und wenn die „Freien“ dann vor Gericht gehen, kriegen sie keine Aufträge mehr. Oder? Da müssen wir uns als „freie“ Journalisten doch mal zusammentun!

