Am 18. Januar war die für kurdische Medien schreibende Journalistin Eva Maria Michelmann verschwunden. Jetzt wurde enthüllt, dass sie in Aleppo inhaftiert ist. Ihre Angehörigen sind jedoch weiterhin besorgt.
Für die Freund*innen und Angehörigen war es ein Augenblick der Erleichterung. Schließlich war sie seit mehr als drei Monaten spurlos verschwunden. Augenzeug*innen hatten berichtet, dass Michelmann mit ihrem kurdischen Kollegen Ahmet Polat am 18. Januar 2026 in der syrischen Stadt Raqqa in ein Militärfahrzeug gebracht wurden, das Verbänden der syrischen Übergangsregierung zugerechnet wurde. Sie hatten das Gebiet der kurdischen Selbstverwaltung besetzt. Bei dieser Offensive waren auch Hunderte anderer Menschen von den Milizen gefangen genommen worden. Michelmann und Polat arbeiten für kurdische Medien. Weil die Kontakte zwischen den von der syrischen Übergangsregierung eroberten Gebieten abgebrochen waren, wurde das Verschwinden der beiden Journalist*innen erst Wochen später bekannt. Angehörige und Freund*innen organisierten eine öffentliche Kampagne, um Auskunft über den Verbleib von Michelmann und Polat zu bekommen. Diesem Engagement ist zu verdanken, dass jetzt der Aufenthaltsort der beiden Journalist*innen bekannt wurde.
Botschaftskontakt zu Michelmann
Freigelassene Kämpfer*innen der kurdischen Selbstverwaltung SDF berichteten, dass sie in Aleppo in gleichen Gefängnis wie Michelmann und Polat inhaftiert waren. Sie sprachen davon, dass sich unter den 40 Frauen, die noch im Gefängnis in Aleppo inhaftiert sind, auch eine deutsche Journalistin befindet. Am 23. April konnte eine Vertreterin der deutschen Botschaft in Damaskus die Inhaftierte im Gefängnis besuchen.
Antonius Michelmann, der Bruder der Journalistin, sagte im Gespräch mit M. „Wir konnten ihren Aufenthaltsort aufklären – trotz menschenrechtswidriger Isolationshaft und Verleugnung durch das syrische Regime.“ Doch Michelmann äußerte auch die Besorgnis, dass seine Schwester und ihr Kollege weiterhin äußerst rigiden Haftbedingungen ausgesetzt sind. „Wir werden die gemeinsamen Bemühungen von Familie und Freund*innen darauf konzentrieren, Kräfte für ihre Freilassung zu mobilisieren“. Michelmann äußerte Kritik an der syrischen aber auch der deutschen Regierung.
„Ich habe absolut kein Verständnis dafür, dass mit so einem Regime eine Hunderte Millionen Euro schwere Zusammenarbeit aus Deutschland und der EU stattfindet und sogar dorthin abgeschoben werden soll“, sagt er. Auch für den Rechtsanwalt Roland Meister, der die Angehörigen von Michelmann vertritt, ist angesichts der vorliegenden Beweise die Schutzbehauptung nicht mehr haltbar, dass die syrische Regierung nichts mit dem Verschwinden der Journalist*innen zu tun habe. Auch für Meister ist klar, dass Michelmann und Polat sofort freigelassen werden müssen. „Schließlich ist Journalismus kein Verbrechen“.

