Was steht im neuen RBB-Staatsvertrag

Fernsehzentrum des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) in Berlin. Foto: rbb/Gundula Krause

Die Länder Berlin und Brandenburg beraten derzeit über eine Novelle des RBB-Staatsvertrags. Ein erster Entwurf liegt vor. Vor allem eine der geplanten Änderungen dürfte in der Rundfunkanstalt für Unruhe sorgen, gerade bei Führungskräften. Die Politik will eine außertarifliche (AT) Vergütung beim RBB nur noch für die Intendantin und die beiden Direktor*innen zulassen.

Würde dies am Ende so beschlossen, wäre es ein Novum im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und hätte Signalwirkung. Beim RBB wurden als Reaktion auf die Schlesinger-Affäre, die 2022 ans Licht gekommen war, auch die AT-Posten deutlich reduziert. Gab es 2023 noch 31 solcher Stellen, wurden sie in der Folge auf 17 fast halbiert. Außerdem wurde die außertarifliche Vergütung signifikant abgesenkt und vereinheitlicht.

Derzeit plant der RBB mit elf AT-Positionen. Hinzu kommt noch eine weitere, die bis maximal 2028 befristet ist. Unterhalb des Direktoriums, dem Intendantin Ulrike Demmer, Programmdirektor Robert Skuppin und Betriebsdirektorin Nicole Küchler-Stahn angehören, geht es um acht außertarifliche Positionen. Diese Stellen müssten, würden die AT-Pläne von der Politik beschlossen, künftig in tarifliche umgewandelt werden.

Mehr Tarif  und weniger Kultur

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wie auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßen das Vorhaben von Berlin und Brandenburg: Dass die Vergütung mit Ausnahme des Direktoriums tariflich erfolgen solle, sei „ein Beitrag zur Transparenz und Gerechtigkeit beim RBB“, so die Gewerkschaften in einer Stellungnahme zum Entwurf. Der RBB erklärte auf Anfrage, man wolle die Pläne der beiden Länder aktuell nicht öffentlich kommentieren.

Als „besorgniserregend“ stufen ver.di und der DGB allerdings die geplante Änderung ein, dass dem RBB das Berliner Hörfunkprogramm für die kulturelle Vielfalt gestrichen werden soll. Dabei geht es um die Welle Cosmo, die der RBB zusammen mit dem WDR (Federführung) und Radio Bremen veranstaltet. Der derzeitige Entwurf sieht vor, das Hörfunkprogramm für Berlin und Brandenburg mit dem Schwerpunkt Kultur – also Radio3 – um den für kulturelle Vielfalt zu erweitern.

Hintergrund für diese Änderung sind Vorgaben im Reformstaatsvertrag aller Bundesländer zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Demnach darf der RBB ab 2027 nur noch sechs Hörfunkprogramme veranstalten. Bis Jahresende muss somit eines der derzeitigen sieben wegfallen. Die Politik will Cosmo nicht mehr als eigenes RBB-Programm beauftragen.

Ver.di und der DGB kritisieren, damit werde es dem RBB ermöglicht, sich aus der Finanzierung von Cosmo zurückzuziehen. Außerdem überzeuge nicht, Kultur mit Sparten wie Theater, Literatur und Musik (Klassik und Jazz) mit Themen zu kultureller Vielfalt in einem Programm zusammenzuführen. Es gehe um zwei Wellen mit vollkommen verschiedenen Zielgruppen und Programmangeboten.

Die Gewerkschaften befürchten „schwere Einschnitte“: einen Rückgang an Inhalten und Vielfalt und „damit weniger Attraktivität des Senders und letztlich weniger journalistische Arbeit für Mitarbeitende“. Das dürfte dann für weitere Unruhe in der Rundfunkanstalt sorgen. Wie sich ein Rückzug des RBB bei Cosmo auswirken würde, ist unklar. Ende März hatte der WDR angekündigt, Cosmo „zu einem Programm für die kulturell diverse und urbane Community“ weiterentwickeln zu wollen.

Änderungen bei den Landesangeboten

Geplant ist außerdem noch eine Änderung bei den RBB-Landesangeboten von Berlin und Brandenburg. Als Anfang 2024 der derzeitige RBB-Staatsvertrag in Kraft trat, führten beide Länder diesen Begriff ein. Erfasst wurden damit die regionalen Auseinanderschaltungen im RBB Fernsehen. Sie wurden auf mindestens 60 Minuten täglich festgesetzt, nicht zuletzt weil Brandenburg auf eine stärkere TV-Präsenz drängte. Zu beiden Landesangeboten gehören ebenso die Radioprogramme 88,8 Berlin und Antenne Brandenburg. Die Politik legte auch fest, dass es für die Landesangebote eigene Leitungen geben muss.

Beide Positionen hat der RBB noch nicht besetzt – unter anderem wegen des strukturellen Umbaus. Zwei neue Stellen zu schaffen, wird künftig wohl nicht mehr nötig sein. Laut dem aktuellen Staatsvertragsentwurf soll es nur noch eine eigene Leitung für das Brandenburger Landesangebot geben. Für das Berliner Pendant ist dies nicht mehr vorgesehen – was auf einen deutlichen Dissens zwischen beiden Ländern hinweist und eine Schieflage erzeugen würde, wenn es dabei bleibt.

Berlin und Brandenburg planen ferner noch eine Änderung beim RBB-Rundfunkrat. Sie betrifft den dortigen Zusatzsitz. Dieser Platz ist für vier Jahre an eine Organisation zu vergeben, die bisher nicht im Gremium vertreten ist, um dort die Vielfalt zu erweitern. Für die Vergabe sind die beiden Parlamente im Wechsel zuständig. Doch dem Berliner Abgeordnetenhaus gelang es nicht, sich mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit auf eine Organisation zu einigen, die ab März 2025 den Platz im Rundfunkrat erhält. Damals begann die aktuelle Amtsperiode des Gremiums, in dem seitdem der Zusatzsitz vakant ist. Laut dem Staatsvertragsentwurf soll künftig der Rundfunkrat diesen Platz vergeben.

Wann Berlin und Brandenburg einen endgültigen Text zur RBB-Staatsvertragsnovelle vorlegen, ist bisher nicht bekannt. Bis zum 13. April lief die Fachanhörung. Nachdem die Kabinette einer Novelle zugestimmt und die Regierungschefs diese unterzeichnet haben, würde das Ratifizierungsverfahren in beiden Parlamenten beginnen.

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