Europaweite Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

43 Bürgerrechtsorganisationen und Berufsverbände aus elf EU-Mitgliedsstaaten bitten den Europäischen Gerichtshof in einem am 8. April veröffentlichten Schriftsatz, die EU-Richtlinie zur Erfassung des Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens von 494 Mio. Europäern für unvereinbar mit den Grundrechten zu erklären.Die Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz, das Grundrecht auf unbefangene Meinungsäußerung und das Grundrecht der Betreiber auf Eigentumsschutz. „Während ihre abschreckende Wirkung unserer Gesellschaft großen Schaden zuzufügen droht, erscheint ihr Nutzen insgesamt gering. Eine Vorratsdatenspeicherung kann nur in wenigen und meist wenig bedeutsamen Fällen den Rechtsgüterschutz verbessern. Eine dauerhafte Auswirkung auf das Kriminalitätsrisiko ist hingegen nicht zu erwarten.“ Die Maßnahme führe dazu, dass „die Bürger ständig befürchten müssen, dass ihre Kommunikationsdaten zu einem späteren Zeitpunkt zu einer falschen Verdächtigung führen oder von staatlicher oder privater Seite missbraucht werden könnten. Aus diesem Grund gefährdet die Vorratsdatenspeicherung die unbefangene Kommunikation der gesamten Gesellschaft.“ Zu den 43 Unterzeichnern des Schriftsatzes gehören Datenschutzverbände, Internetprovider, Telefonseelsorge sowie Journalisten- und Presseverbände. Der Schriftsatz und die vollständige Liste der Unterzeichner finden sich im Internet unter
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/216/79/.
Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde 2006 in Deutschland beschlossen. Danach müssen Telekommunikationsanbieter speichern, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS muss auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. CDU, CSU und SPD haben das Vorhaben Ende letzten Jahres trotz vielfältiger Warnungen und breiter Proteste in Deutschland umgesetzt. In der Folge haben über 34.000 Menschen dagegen Verfassungsbeschwerde erhoben. Im März hat das Bundesverfassungsgericht den Zugriff auf Vorratsdaten durch einstweilige Anordnung zunächst eingeschränkt.

 
nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Eintracht bei der VG Wort

Wer Mitgliederversammlungen (MV) der Verwertungsgesellschaft VG Wort schon länger verfolgt, musste sich fast die Augen reiben: Bei der jüngsten MV war kein Streit zwischen oder gar unter einzelnen Berufsgruppen zu vermelden. Und bei allen Abstimmungen – deren waren es sehr viele! – wurde kein einziger Vorschlag abgelehnt.
mehr »

Francis Farrell: Berichten vom Krieg

Der Journalist Francis Farrell berichtet seit über vier Jahren als Kriegsreporter für The Kyiv Independent von der Front des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Die englischsprachige Online-Zeitung wurde Ende 2021 gegründet. 2023 erhielt Farrell den Bayeux Calvados-Normandy Award for War Correspondents in der Kategorie Young Reporter für seine Berichterstattung des Kampfes um Bachmut im Osten der Ukraine.
mehr »

Rundfunkbeitrag vor dem Verfassungsgericht

Am heutigen Dienstag (23. Juni 2026) verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über den Rundfunkbeitrag. ARD und ZDF hatten im Herbst 2024 Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil die Ministerpräsident*innen  der Länder die zu 2025 fällige Beitragserhöhung in Höhe von damals 58 Cent nicht freigegeben hatten, was dem verfassungsrechtlichen Verfahren widersprach.
mehr »

Vertrauen in Nachrichten stabil

59 Prozent der Menschen im Alter ab 18 Jahren, die in Deutschland online sind, schauen mindestens einmal pro Woche auch noch lineare TV-Nachrichten. Das ist eines der Erkenntnisse aus dem kürzlich veröffentlichten Reuters Digital News Report. Insgesamt ist das Vertrauen in Nachrichten in Deutschland mit 46 Prozent stabil.
mehr »