Die AG Filmvermittlung legt erstmals einen Honorarrahmen für freischaffende Filmvermittler*innen vor und macht damit auch auf die prekäre Erwerbssituation in der Branche aufmerksam. Für die Honorare zieht der Verein den Basishonorarrechner Kultur von ver.di heran.
„Unsere Forderungen machen sichtbar, was Filmvermittlung kosten müsste, wenn Zeit und Expertise angemessen nach geltenden tarifbezogenen Richtwerten berücksichtig werden“, sagt Lisa Haußmann, Vorstandsmitglied der AG Filmvermittlung, die die Forderungen mitentwickelte. Filmvermittler*innen arbeiten für Festivals, Schulen, Kultur- und Bildungsinstitutionen, Kinos oder Weiterbildungseinrichtungen, die häufig öffentlich gefördert werden. „Wir als Filmvermittler*innen tragen dazu bei, den Kulturort Kino für künftige Generationen zu sichern“, betont Haußmann.
Was ist Filmvermittlung?
Filmvermittlung umfasst vielfältige Tätigkeiten wie Filmgespräche, die Erstellung von Unterrichtsmaterialien, das Kuratieren von Filmprogrammen oder praktische Workshops. Die AG Filmvermittlung e.V. vereint Menschen, die in diesen pädagogisch-kulturellen Kontexten arbeiten.
„Viele Projektträger müssen sich ehrlich machen, dass sie seit Jahren ausbeuten“, betont Haußmann und wünscht sich eine Verteilung von Verantwortung und Einbußen. Sie sieht die Rahmenhonorarforderung daher auch als Kommunikationsmittel. Finanzierungsprobleme müssten auf struktureller und politischer Ebene gelöst werden. In der Forderung heißt es sehr deutlich: „Die Bezahlung angemessener Honorare soll jedoch nicht dazu führen, dass die Anzahl der vergebenen Aufträge und durchgeführten Projekte verringert wird.“
Für mehr Transparenz bei Honoraren
Im Mai 2026 gab es zuletzt eine Entgelterhöhung im öffentlichen Dienst, dementsprechend wurden auch der Honorarrechner aktualisiert. „Wir sind sehr dankbar, dass es den ver.di-Basishonorarrechner gibt, der fortlaufend an den TVöD angepasst wird und so mitwächst“, sagt Haußmann. Die AG Filmvermittlung listet in ihrer Honorarforderung mehrere Fallbeispiele mit transparenten Stundenberechnungen auf, z.B. für Workshops oder Filmgespräche. Ergänzend zum Basishonorarrechner macht die AG Filmvermittlung auf Brancheneigenheiten aufmerksam und fordert schriftliche Honorarverträge, die Zahlung von Ausfallhonoraren, die Übernahme von Fahrt- und Reisekosten und dass die Umsatzsteuer nicht vom Honorar abgezogen werden dürfe. Haußmann kann sich z.B. eine zusätzliche Vergütung von Stunden vorstellen, falls externe Technik angemietet werden muss oder an Fortbildungen teilgenommen werden soll.
Lisa Mangold, Bereichsleitung Kunst & Kultur bei ver.di, begrüßt, dass der Basishonorarrechner hier genutzt wird: „Wir wollten immer ein transparentes Modell schaffen, dass branchenübergreifend genutzt werden kann.“ Mangold ist fest überzeugt, dass unterschiedliche Berechnungsmodelle zu einer Schwächung der Kulturbranche als Ganzes führen: „Die Tätigkeiten bei Musik, darstellender Kunst oder Film sind vergleichbar. Wir dürfen uns in der Kulturfinanzierung nicht gegeneinander ausspielen lassen.“
Die AG Filmvermittlung bekomme bislang viel positives Feedback auf ihre Honorarrahmenforderung und der Dialog werde gesucht, sagt Haußmann. VISION KINO, die als Public-Private-Partnership u.a. von FFA und AG Kino getragen wird, lädt Vertreter*innen zur Teestunde. Und Mitglieder berichten, dass sie nun gestärkt in die Verhandlungen gingen. „Uns muss nicht unangenehm sein zu fordern, was uns zusteht. Den Auftraggeber*innen muss das unangenehm sein“, sagt Haußmann. Bisher reagierten aber auch diese auf die Forderungen wohlwollend.
Zwar konnten nur selten mehr Mittel umverteilt werden, aber die Aufträge wurden zum Teil kürzer gefasst, so dass man sich z.B. bei Unterrichtsmaterial auf einen geringeren Umfang einigte. Beim DOK.fest München wurde zwei Tage über „Filmvermittlung heute – Sichtbarkeit, Profession, Zukunft“ auch anhand der Honorarrahmenforderung diskutiert. „Wie können beide Seiten, also Auftragnehmer*innen und Auftraggeber*innen konstruktiv mit der aktuellen Diskrepanz zwischen Soll und Ist-Zustand umgehen?“, berichtet Haußmann von der Tagung. Wichtig war auch die Frage, wie unsichtbare und unbezahlte Arbeit sichtbarer werden kann.
Prekäre Filmkritik
Vor kurzem machte auch der Verband der deutschen Filmkritik auf die prekäre Situation seiner Mitglieder aufmerksam: Das durchschnittliche Jahreseinkommen durch filmkritische Arbeit liege bei nur 16.000 Euro brutto. „Als Beruf steht die freie Filmkritik vor dem Aus“, kommentiert der Vorstand. In der Honorarforderung der AG Filmvermittlung gibt es eine Berechnung für eine Filmbesprechung, die Zeiten für Filmsichtung, Recherche und Schreibzeit summieren sich auf 7,5 Stunden, das ergibt aktuell 2026 je nach Entgeltgruppe ein Honorar von 440 bis 585 Euro netto.

