Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Berichterstattung in der Wochenzeitung La Directa über einen der Polizeibeamten. Bild: La Directa

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.

Es ist ein außergewöhnlicher Vorgang: In Spanien sollen Zeitungen von der staatlichen Datenschutzbehörde (AEPD) bestraft werden, weil sie über das Einschleusen von Polizeibeamten in soziale Organisationen berichtet haben. Tatsächlich strengt die AEPD Sanktionsverfahren gegen die katalanische Wochenzeitung „La Directa“ und andere Zeitungen an, wie die katalanische Online-Zeitung „VilaWeb“ berichtet.

Die Medien sollen mit einer Geldstrafe belegt werden, da sie derartige polizeiliche Infiltrationen enttarnt oder über sie berichtet hatten. Auch gegen drei weitere Zeitungen sind Verfahren angelaufen, darunter die linke Madrider Online-Zeitung El Salto, die ebenfalls an den Enttarnungen von Beamten beteiligt war.

Organisationen massiv ausspioniert

Die Wochenzeitung La Directa sticht insgesamt hervor: Sie hat seit 2020 sechs Polizeispitzel enttarnt. Diese hatten zum Teil auch sexuelle Beziehungen benutzt, um Vertrauensverhältnisse aufzubauen. Betroffen waren Menschen aus Organisationen, die sich zum Beispiel gegen Wohnungsnot und Zwangsräumungen engagieren, aber auch antifaschistische oder antikapitalistische Gruppen. Ziel waren auch Gruppen der Palästina-Solidarität oder Organisationen, die für die Unabhängigkeit Kataloniens eintreten.

Angestoßen wurden die Sanktionsverfahren gegen die Medien von enttarnten Nationalpolizisten, die ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sehen. Zunächst hatte die AEPD deren Beschwerden abgewiesen, sie wurden aber auf Betreiben der ehemaligen Präsidentin wieder aufgenommen. Sie führen nun dazu, dass Strafzahlungen zwischen 7.000 Euro und mindestens 15.000 Euro – wie im Fall des „Diari de Balears“ auf Mallorca – verhängt werden sollen. Die Geldstrafen gehen mit der Forderung nach tiefen Eingriffen in veröffentlichte Artikel einher, wogegen sich die betroffenen Medien wehren.

Investigativ-Journalist wieder im Fokus

Einer, der zentral an den Enttarnungen beteiligt war, ist der La Directa-Journalist Jésus Rodríguez. Der Koordinator der Wochenzeitung musste wegen Terrorismus-Anschuldigungen bereits vor einigen Jahren eine Zeitlang ins Exil in die Schweiz gehen. Vor zwei Jahren ging er nach Barcelona zurück, da die spanischen Ermittlungen eingestellt wurden. Stets wurde vermutet, dass die Vorwürfe im Zusammenhang seiner investigativen Recherchen und den Spitzel-Enttarnungen standen.

Für die betroffenen Medienschaffenden sind die Sanktionsverfahren schon deshalb absurd, da im Zuge der Berichterstattung keine realen Namen der Polizeibeamten veröffentlicht wurden, wie im Fall von Marc Hernàndez Pon oder Daniel Hernàndez Pons. In dessen Fall stimmen nur die Initialen D.H.P. mit dem echten Namen überein. Die Namen sind der Redaktion bekannt, wurden aber nicht veröffentlicht. Auf Bildern sind die Spitzel zudem nur mit Gesichtsmasken oder mit ausgeschnittener Augenpartie zu sehen.

Man wolle La Directa also zwingen, Identitäten zu löschen, die „zu keiner realen Person gehören“, erklärt Jésus Rodríguez dazu gegenüber M. Diese Daten in den Artikeln seien aber „von entscheidender Bedeutung, da sie zeigen, wie die Beamten eingesetzt und eingeschleust wurden“. Würde das entfernt, verlören die Berichte jeden informativen Wert. Die AEPD will im Weiteren auch Bilder gelöscht sehen. Darauf sind zum Beispiel Tätowierungen zu sehen, die extra angefertigt wurden, um in das entsprechende Zielumfeld zu passen.

Gelöscht werden sollen auch Informationen, die an anderer Stelle öffentlich nachzulesen sind, wie das Vereidigungsdatum der Polizist*innen. Werde all das gelöscht, seien die Artikel nur noch „zusammenhanglose Sätze und Wörter, ohne Sinn“, erklärt Rodríguez. „In der Praxis läuft dies auf eine Zensur unserer journalistischen Recherche hinaus.“

Der Direktor des ebenfalls angegriffenen VilaWeb spricht in einem Editorial von einem „beispiellosen Angriff auf die Pressefreiheit“. Vincent Partal unterstreicht, dass „legale Organisationen, offene Versammlungen, Privathäuser und Privatsphären“ illegal und ohne gerichtliche Anordnung ausgespäht wurden. Die Strafprozessordnung lässt verdeckte Ermittler überdies nur im Bereich der organisierten Kriminalität wie im Menschen-, Drogen- Waffenhandel, Terrorismus zu. Artikel 282 des spanischen Strafgesetzbuches führt aus, dass der „zuständige Untersuchungsrichter oder die Staatsanwaltschaft“ unverzüglich einen Richter unterrichten müssen. „Durch einen begründeten Beschluss“ könne dieser genehmigen, dass Beamte unter „falscher Identität“ agieren.

Behörde arbeitet mit zweierlei Maß

Der Datenschutzbehörde wird vorgeworfen, mit zweierlei Maß zu messen. Denn ihr Vorgehen steht im Gegensatz zu ihrem Verhalten im Fall von Lehrer*innen, die mit Falschanschuldigungen überzogen wurden. Ermittlungen wegen angeblicher Hassverbrechen gegen die Lehrkräfte wurden eingestellt. Von ihnen waren 2018 nicht nur unveränderte Bilder, sondern auch die Namen in der großen spanischen Tageszeitung El Mundo veröffentlicht worden. Im Titel wurden sie als „die neun niederträchtigsten katalanischen Lehrer“ gebrandmarkt. Die Beschwerde der Beschuldigten lehnte die AEPD mit Verweis auf die Pressefreiheit ab.

Der spanische Innenminister Fernando Grande-Marlaska dementierte zunächst die Infiltrationen, räumte sie angesichts erdrückender Beweise später aber ein und versuchte sie als „Informationsgewinnung“ klein zu reden. Das führte zu Verstimmungen in der Regierung. Sumar, der linke Koalitionspartner der sozialdemokratischen Regierung, forderte erfolglos eine Untersuchung und sieht Grundrechte gefährdet. Als „sehr besorgniserregend“ bezeichnete aus Genf Hélène Tigroudja die Vorgänge. Die Vize-Vorsitzende des UN-Menschenrechtsausschusses verwies auch auf jede „fehlende juristische Kontrolle“.

Journalistenvereinigungen, Menschenrechtsorganisation, Medien, Parteien aus einem breiten politischen Spektrum solidarisieren sich nun mit den angegriffenen Medien. In einem Kommuniqué wird von einer „erheblichen Abschreckungswirkung“ gesprochen, mit der „investigativer Journalismus geknebelt“ werde.

Die Relevanz der Publikationen stünde außer Frage, man habe es mit einem „sehr gefährlichen Präzedenzfall“ zu tun. Verwiesen wird auf die britische BBC und die Tageszeitung Guardian. Beide hatten Bilder und Namen eingeschleuster Polizisten veröffentlicht, die auch intime Beziehungen eingesetzt hatten. Anders als in Spanien hätten die Polizei und die britische Regierung aber die Verantwortung übernommen: „Sie entschuldigten sich bei den Opfern und entschädigten sie.“

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