Ahmet Polad wurde von Syrien in die Türkei ausgeliefert. Auch deutsche Stellen haben einen humanitären Schutz für den Journalisten, der im Januar 2026 zusammen mit der deutschen Journalistin Eva Maria Michelmann von islamistischen Milizen verschleppt worden war, abgelehnt.
Ein Mann mittleren Alters sitzt auf einen Stuhl vor einem Vorhang. Im Hintergrund läuft ein Video, auf dem eine Demonstration zu sehen ist. In der Hand hält der Mann ein Schild mit der Aufschrift Özgür TV. Für diesen kurdischen Sender arbeitete Ahmed Polad, der auf dem Foto zu sehen ist, ebenso für die kurdischen Medien ETHA und Kurdistan Azad. Sein Name ist Mehmet Nizam Alsan. Bekannter ist er auch in Deutschland unter seinem Journalistennamen Ahmed Polad. Seit dem 11. September ist Polad nun im Istanbuler Metris-Gefängnis inhaftiert. Zwei Tage zuvor war er von Syrien an die Türkei ausgeliefert worden, wo er fast acht Monate inhaftiert war.
Polad berichtet von Folter
Polad war am 19. Januar gemeinsam mit der deutschen Journalistin Eva Maria Michelmann von islamistischen Milizen verschleppt worden. Über Monate war der Aufenthaltsort der beiden Journalist*innen unklar. Angehörige und Unterstützer*innen gründeten ein Solidaritätsnetzwerk, fragten immer wieder; „Wo sind Eva und Ahmed?“. Erst nach mehreren Wochen wurde klar, dass beide Journalist*innen in syrischen Gefängnissen inhaftiert waren.
Mitte Juni konnte Michelmann nach Deutschland ausreisen. Doch ihr Kollege blieb in syrischer Haft. Erst nach seiner Überstellung in die Türkei konnte ihn sein Vater erstmals kurz besuchen. Gegenüber den kurdischen Sender ETHA sagte er, sein Sohn sei abgemagert und erschöpft gewesen. Bei dem Kurzbesuch habe Polad berichtet, dass er in syrischer Haft gefoltert wurde und sich mit einem Hungerstreik gegen die Haftbedingungen gewehrt habe. In der Türkei droht ihm nun eine lange Haftstrafe unter unmenschlichen Bedingungen.
Bundesregierung lehnt Unterstützung ab
Davor haben Unterstützer*innen heftig gewarnt. Sie fordern die Bundesregierung und andere EU-Staaten auf, Polad als verfolgten Journalist unter humanitären Schutz zu stellen und ihn einreisen zu lassen. Die Bundesregierung habe abgelehnt, weil Polad kein deutscher Staatsbürger ist. „Dabei war klar, dass Polad als kurdischer Journalist in der Türkei Verfolgung ausgesetzt ist“, kritisierte der Anwalt der Familie Michelmanns, Roland Meister.
Auch eine Vertreterin der zivilgesellschaftlichen Organisation Peoples-Bridge, die sich für Michelmann und Polad nach ihrer Verschleppung eingesetzt hatten, kritisiert die Verweigerung von Schutz durch deutsche Stellen. „Wir haben schon immer gefordert, dass Polad in einen Drittstaat ausreisen kann, denn in der Türkei werden demokratische Journalist*innen und Kurd*innen staatlich verfolgt, oft sogar willkürlich verhaftet“, erklärt eine Sprecherin von Peoples Bridge zum Fall Polad.
Nach Angaben der Peoples-Bridge-Vertreterin befindet sich Polad aktuell wegen einer Krätze-Erkrankung in einer Isolationsabteilung des Gefängnisses. Peoples-Bridge fordert seine Verlegung in ein Krankenhaus, damit er die medizinische Versorgung bekommt, die er benötigt. Auch Rechtsanwalt Meister betont, dass weitere Öffentlichkeit im Fall von Polad dringend nötig sei. Schließlich wird dem Journalisten, der auch Mitglied der Gewerkschaft YRA/Free Press Union in Syrien (Rojava) war, nur vorgeworfen, dass er in den kurdisch verwalteten Gebieten seine Arbeit gemacht hat.

