Mehr Geld und Urlaub

NÜRNBERG. ver.di und der Bayerische Journalistenverband haben am 2. Oktober nach sechs Jahren ohne Tarif im Funkhaus Nürnberg mit der Arbeitsgeberseite eine Regelung über bessere Arbeitsbedingungen für die 100 Beschäftigten vereinbart. Das Unternehmen hat in den vergangenen Jahren bei Neueinstellungen die Löhne und den Urlaubsanspruch verringert. ver.di forderte dagegen eine deutliche Angleichung der Gehälter und des Urlaubs auf das Niveau des Flächentarifvertrages mit dem Tarifverband Privater Rundfunk (TPR). Nun werden die Löhne und Gehälter um 4,1 % erhöht, der Urlaub von 25 auf bis zu 30 Tage und das Einstiegsgehalt für Jungredakteure steigt auf 2000 Euro. „Ein gutes Ergebnis, das sich für die Beschäftigten lohnt“, so Gewerkschaftssekretär Jörg Reichel. Dennoch wurde kein Tarifvertrag unterzeichnet. Ohne Gründe zu benennen, haben die Arbeitgeber einen solchen Abschluss kategorisch abgelehnt. Im Sommer 2009 wollen sich beide Seiten wieder an einen Tisch setzen.

Weitere aktuelle Beiträge

Mit föderaler Förderung

In Niedersachsen gibt es erstmals eine Förderung von Qualitätsjournalismus aus Steuergeldern des Bundeslandes. In einer ersten Förderrunde hat die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) jüngst Gelder vergeben. 19 Medienunternehmen erhielten insgesamt rund 53.000 Euro, wie die NLM mitteilte. Damit werden nun Projekte zur Aus- und Fortbildung finanziell unterstützt. Doch wie sieht es in den anderen Ländern aus?
mehr »

Digitalabgabe könnte Schieflage ausgleichen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die vom Staatsminister Wolfram Weimer geäußerten Pläne für eine Digitalabgabe, die Big-Tech-Unternehmen mit digitalen Plattformdiensten in Deutschland zu entrichten hätten. Wie unter anderem der Spiegel berichtet, überlegt die Bundesregierung, eine Digitalabgabe einzuführen. Diese könnte Unternehmen wie Google und Meta dazu verpflichten, einen festen Prozentsatz ihrer Werbeeinnahmen abzuführen.
mehr »

Gleichstellungsbeauftragte im ÖRR stärken

Das Bekenntnis zur Gleichstellung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeigt sich unter anderem im Vorhandensein von Gleichstellungsbeauftragten. Grundlage ist die jeweils entsprechende gesetzliche Regelung der Bundesländer, in denen die Sender angesiedelt sind. Gleichstellungsbeauftragte sollen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), die Beschäftigten vor Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechtes zu schützen und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchzusetzen.
mehr »

Safer reporting: Schutzkodex auf der re:publica

Das gesellschaftliche Klima ist eines der ganz großen Themen auf der diesjährigen Digitalmesse re:publica in Berlin. Auch Journalist*innen sind zunehmend Hass und Bedrohungen ausgesetzt – bei der Recherche, auf Demos oder in sozialen Medien. Das gefährdet nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Pressefreiheit insgesamt.  Dagegen hilft der Schutzkodex.
mehr »