Mehr Geld und Urlaub

NÜRNBERG. ver.di und der Bayerische Journalistenverband haben am 2. Oktober nach sechs Jahren ohne Tarif im Funkhaus Nürnberg mit der Arbeitsgeberseite eine Regelung über bessere Arbeitsbedingungen für die 100 Beschäftigten vereinbart. Das Unternehmen hat in den vergangenen Jahren bei Neueinstellungen die Löhne und den Urlaubsanspruch verringert. ver.di forderte dagegen eine deutliche Angleichung der Gehälter und des Urlaubs auf das Niveau des Flächentarifvertrages mit dem Tarifverband Privater Rundfunk (TPR). Nun werden die Löhne und Gehälter um 4,1 % erhöht, der Urlaub von 25 auf bis zu 30 Tage und das Einstiegsgehalt für Jungredakteure steigt auf 2000 Euro. „Ein gutes Ergebnis, das sich für die Beschäftigten lohnt“, so Gewerkschaftssekretär Jörg Reichel. Dennoch wurde kein Tarifvertrag unterzeichnet. Ohne Gründe zu benennen, haben die Arbeitgeber einen solchen Abschluss kategorisch abgelehnt. Im Sommer 2009 wollen sich beide Seiten wieder an einen Tisch setzen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »