Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott, Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der verbietet die wortgetreue Veröffentlichung von Passagen amtlicher Dokumente aus laufenden Ermittlungsverfahren. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Strafverteidiger Lukas Theune unterstützen Semsrott und FragDenStaat in dem Strafverfahren.
Kernpunkt ist aus Sicht der Verteidigung, dass die Strafnorm verfassungswidrig ist und gegen die Pressefreiheit verstößt, heißt es in der GFF-Pressemitteilung. Semsrott hatte im vergangenen August bewusst drei Gerichtsbeschlüsse des Amtsgerichts München teilgeschwärzt im Rahmen eines Artikels auf der Website von FragDenStaat veröffentlicht. In den Verfahren ging es um Durchsuchungen bei der Aktivisten der „Letzten Generation“ sowie di Überwachung eines Pressetelefons der Gruppe.
Semsrott schrieb in dem Beitrag, dass man Dokumente aus laufenden Gerichtsverfahren hierzulande eigentlich nicht veröffentlichen dürfe. Sein Ziel sei es jedoch zu klären, ob §353d Nr. 3 StGB in seiner geltenden Form gegen Verfassungsrecht verstoße. Mit der Provokation wolle er perspektivisch den Bundesgerichtshof (BGH) und das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Es ginge nicht an, dass die Pressefreiheit durch das Veröffentlichungsverbot beeinträchtigt werde.
Zweifel offenbar auch beim BGH
Die GFF verweist darauf, dass selbst der BGH die Verfassungsmäßigkeit der Norm konkret in Zweifel gezogen habe. Die GFF hat zusammen mit weiteren Organisationen kürzlich beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) eine Stellungnahme zum Reformbedarf im Strafgesetzbuch eingereicht, in der die Abschaffung der Strafnorm gefordert wird.
Auch die dju in ver.di hatte gefordert, den Strafrechtsparagraphen abzuschaffen und gemeinsam mit anderen Organisationen im Januar eine Stellungnahme eingereicht.