Spät, aber dafür umso dreister

Berliner Verlag fordert alle Nutzungsrechte: Ohne Bezahlung – Freie wehren sich

Nach zahlreichen anderen Zeitungsverlagen hat nun auch der zu Gruner + Jahr gehörende Berliner Verlag („Berliner Zeitung“ / „Berliner Kurier“) seinen freien Autoren neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zugeschickt. Darin nimmt sich der Verlag nicht nur das Recht, Texte und Fotos im eigenen Verlag zu verwerten. Auch an Dritte will er verkaufen. Die Autoren sollen vom Erlös keinen Pfennig abbekommen.

Dagegen haben sich die Freien des Berliner Verlags organisiert. Viele hatten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gar nicht genau gelesen, die mit dem freundlichen Schreiben des Berliner Verlags in ihren Briefkästen landeten. „Sie leisten einen wichtigen Beitrag zu unserem gemeinsamen Erfolg“, schrieb der Chefredakteur der „Berliner Zeitung“ den freien Autoren und kam dann schnell auf das „Zeitalter von Multimedia“ zu sprechen. Klar, viele Zeitungen haben ihren Autoren schon die Rechte für die Internet- und CD-Rom Nutzung abgeknöpft. Fair ist es nicht, aber Widerstand wohl zwecklos, fanden viele Freie zunächst.

Nach genauem Lesen formierte sich dann doch der Widerstand. Denn der Berliner Verlag wollte sehr viel mehr. Die Autoren sollten unterschreiben, dass der Verlag auch Dritten einfache Nutzungsrechte einräumen kann. Geld soll es dafür nicht geben. Nicht einmal informieren will der Verlag die Autoren, wenn er ihre Texte und Fotos weiterverkauft.

Immerhin: Man gesteht den Autoren zu, auch selbst ihre Beiträge weiter verkaufen zu dürfen. Wie großzügig! Doch selbst dafür hat sich der Verlag Regeln ausbedungen. Nicht das einfache Nutzungsrecht will er haben, sondern ein Erstveröffentlichungsrecht, das allerdings weit über das in der Branche übliche hinausgeht. Der Autor darf erst dann seine Werke weiterverkaufen, nachdem sie gedruckt wurden. Dass ein Erstveröffentlichungsrecht immer nur für das Verbreitungsgebiet der Zeitung besteht, ignoriert der Text der AGB. Doch richtig haarig wird es für den Autor, wenn sein Beitrag erst später oder gar nicht gedruckt wird. Er muss dann nämlich sechs Wochen warten, bis er Texte oder Fotos woanders anbieten darf. „Das ist völlig absurd bei tagesaktuellen Geschichten“, empört sich ein Freier auf einem Treffen mit dem Betriebsrat und Vertretern von ver.di.

Doch wahrscheinlich gibt es gute Gründe für diese Klausel. Hatte sich doch erst Ende Januar der neue Chefredakteur der „Berliner Zeitung“ in der Presse über mögliche Kooperationen innerhalb des Gruner & Jahr Verlags geäußert. Uwe Vorkötter kündigte eine stärkere Zusammenarbeit mit der „Sächsischen Zeitung“ und der zu 5 Prozent zu Gruner + Jahr gehörenden „Financial Times Deutschland“ (FTD) an. Schon jetzt beliefert die „Berliner Zeitung“ den Sportteil der FTD und die Auto-Beilage der „Sächsischen Zeitung“. Anfang Februar ging Vorkötter noch einen Schritt weiter. Auch mit anderen Verlagen werde verhandelt. Es gäbe Gespräche mit der „Frankfurter Rundschau“ und dem „Kölner Stadtanzeiger“, dabei ginge es um die Verwertung von Texten aus der „Berliner Zeitung“ in anderen Zeitungen.

Kooperationen zu Lasten der Freien

Für die Freien kann eine solche Politik bedeuten, dass sie nicht mehr von ihrer Arbeit leben können, sofern sie auf den Weiterverkauf angewiesen sind. Sollte es tatsächlich bald derartige Kooperationen geben, würde wohl kaum eine Zeitung von Freien Artikel kaufen, die sie billiger vom Verlag erhält. „Wenn der Autor erst nach Abdruck oder nach sechs Wochen, seine Beiträge woanders anbieten kann, wird der Verlag immer schneller sein mit dem Weiterverkauf“, erläutert Andreas Köhn, Berliner Fachbereichsleiter Medien bei ver.di. Deshalb haben nun die Freien des Berliner Verlags gegen diese Pläne Widerstand organisiert. Wie schon bei der „Süddeutschen Zeitung“ und beim „Tagesspiegel“ diskutieren sie ihr Vorgehen auf einer Mailingliste. Inzwischen haben rund die Hälfte der Freien den AGB in einem Brief an die Geschäftsleitung widersprochen. Nun wollen sie mit dem Verlag neue Verträge aushandeln. „An sich ist es ja nicht zu verurteilen, dass der Verlag beim Weiterverkauf von Texten und Fotos behilflich ist“, sagt Andreas Köhn. Nur entlohnt sollte die Arbeit der freien Journalisten werden. Die Festangestellten im Berliner Verlag bekommen immerhin 40 Prozent vom Honorar, wenn ihre Texte woanders gedruckt werden. „Dass die Freien leer ausgehen, ist überhaupt nicht einzusehen“, so Köhn.

Springer: Redakteure räumen Arbeitsplätze

Langfristig wird eine solche Politik der Verlage jedoch auch die Redakteure treffen. Die Kooperation von „Berliner Morgenpost“ und „Welt“ zeigt deutlich, dass eine Zusammenarbeit zwischen Zeitungen darauf hinaus läuft, dass auch viele Festangestellte ihren Arbeitsplatz räumen müssen.

Die Freien können immerhin noch auf das neue Urhebervertragsrecht hoffen, das am 1. Juli in Kraft tritt. Obwohl inzwischen stark verwässert, sichert es doch zumindest den Urhebern eine angemessene Vergütung für ihre Werke zu. „Eine Vergütung, die bei Weiterverwertung gleich Null ist, wie es der Berliner Verlag will, kann vor keinem Gericht Bestand haben“, glaubt Rüdiger Lühr, Sprecher der AG Urheberrecht in der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju). Allerdings müssen die Freien ihre Rechte einklagen. Die Gewerkschaften unterstützen sie dabei.

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