Pressefreiheit nach Verlegerlaune

DuMont – Der Fall

Es ist Sommer 1996, Hartmut Schergel, Redakteur beim „Kölner Stadt-Anzeiger“ macht das, was auch andere Menschen in dieser Jahreszeit am liebsten tun, Urlaub. Als er zurückkehrt, findet er in dem Artikel-Mailbox-System des „Stadt-Anzeigers“ einen Beitrag des freien Kollegen Klaus Betz. Der renommierte Reisejournalist hatte einen Artikel zum Reisebuchmarkt verfaßt und ins System gestellt. Titel: „Vielfalt, die Verwirrung stiftet.“ Ein interessanter Artikel, denkt sich Schergel (52), denn neben dem üblichen Überblick über den Reisebuchmarkt liefert er einen gänzlich neuen Aspekt: Die Verquickung zwischen Reisebuchverlag und Reiseunternehmen sowie den daraus drohenden Gefahren für die Unabhängigkeit der Reiseliteratur.

Für Redakteur Schergel, der für die Reisemagazin-Beilage des Blattes zuständig ist, gehört es zum Handwerk, seine Leser über Neues zu informieren.Er kündigt den Artikel in der Redaktionskonferenz am 22. Juli an. Die Nachfrage „Kommt da auch DuMont drin vor?“ beantwortet Schergel, der seit 25 Jahren beim „Stadt-Anzeiger“ arbeitet, mit „ja“. Zu diesem Zeitpunkt war der Artikel bereits in der „Frankfurter Rundschau“, dem Berliner „Tagesspiegel“ und dem Züricher „Tagesanzeiger“ erschienen. Auch zwei Rundfunkanstalten hatten den Beitrag von Betz gesendet. Reaktionen beim Verlag DuMont Schauberg hatten diese Veröffentlichungen nicht hervorgerufen. Als sich Chefredakteur Jepsen-Föge die Seite zur Abnahme am 23. Juli vorlegen läßt, fragt er, „Ist das der Artikel?“ Schergel bestätigt, Jepsen-Föge liest einige Minuten und nimmt die Seite dann ab.

Der Artikel erscheint in der Ausgabe am 24. Juli, als Kölns Medien-Fürst Alfred Neven-DuMont („Kölner Stadt-Anzeiger“, DuMont-Reiseführer, „Express“, „Kölner Illustrierte“, Radio Köln, Beteiligung an der „Kölnischen Rundschau“, SAT1, …) im Urlaub. Wer im Hause DuMont Anstoß an dem Artikel nimmt ist nicht bekannt, doch ist es offenbar die Verlagsleitung, die den Artikel nicht ertragen kann. So wird darüber berichtet, daß der Verlag DuMont Schauberg, Herausgeber der bekannten DoMont-Reiseführer, sich beim Münchner Studienreiseveranstalter Max A. Klingenstein mehrheitlich eingekauft hat. Im Artikel heißt es dazu: „Im Klartext bedeutet das (langfristig jedenfalls), daß DuMont von nun an wohl an universell verwertbaren (Studien-) Reisepaketen basteln kann, in die sich künftig die unterschiedlichsten Veranstalter einbuchen können. Jeder unter seinem Namen, versteht sich, aber alle mit den gleichen, von DuMont-Autoren (!) ausgearbeiteten Programmen, für die dann wieder die hauseigenen Bücher die Begründung liefern.“

Für den 25. Juli bestellt sich Chefredakteur Jepsen-Föge Schergel in sein Büro. Er ermahnt Schergel und spricht von einer Fehlleistung, die nicht wieder vorkommen dürfe. Ein Schreiben mit gleichem Inhalt folgt am Nachmittag. Einen Tag später findet ein Disziplinargespräch mit Schergel beim Hausjuristen statt. Der Beauftragte des Herausgebers, der Chefredakteur und die Betriebsratsvorsitzende nehmen außerdem an dem Gespräch teil. Schergel legt seine Entscheidungsgründe für die Veröffentlichung des Artikels offen: Er halte kritische Berichterstattung für notwendig und es diene der Glaubwürdigkeit des „Kölner Stadt-Anzeigers“, so zu berichten, wie geschehen. Schergel habe dem Haus DuMont Schauberg geschadet, meinen die Herren und beurlauben den erfahrenen Redakteur.

Kurz darauf verfaßt die Geschäftsleitung eine fristlose Kündigung, der der Betriebsrat widerspricht. Vorwurf des Verlages: Schergel habe den geschäftlichen Interessen des Hauses geschadet. In der Not definieren die Herren Tendenz neu: „… ist der Beitrag tendenzwidrig. Auch ohne die Vorgabe konkreter, beispielsweise politischer Tendenzen hat jeder Redakteur darauf zu achten, daß er in seinen Beiträgen nicht unmittelbare Interessen der Eigentümer schädigt, also keine Tendenz gegen das Haus einnimmt und publiziert.“ Und auch zu „besseren“ Journalisten fühlen sie sich berufen: „Es handelt sich nicht um ei- ne zulässige kritische Berichterstattung, weil in dem Artikel in weiten Teilen mit unzutreffenden Unterstellungen gearbeitet wird, der Beitrag somit inhaltlich falsch und manipulativ ist.“

Der Betriebsrat erwidert und weist die unglaublichen Unterstellungen und Anschuldigungen zurück. Er stellt auch klar: „Die Wahrung geschäftlicher Interessen von Schwester-, Tochter- oder sonstigen Beteiligungsgesellschaften gehört aber ganz sicher nicht zu seinen arbeitsrechtlichen Pflichten als Redakteur des ,Kölner Stadt-Anzeigers‘.“

Alfred Neven DuMont kehrt aus dem Urlaub zurück, die Kündigung wird von ihm abgesegnet, Schergel wird sie am 6. August übergeben. Und auch danach hebt DuMont wieder ab, in den nächsten Urlaub.

 

 

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