WDR-Novelle: Weniger Werbung im Radio

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 27. Januar die Novellierung des WDR-Gesetzes beschlossen. Bis 2019 sollen die Werbezeiten im WDR-Hörfunk deutlich reduziert werden. Außerdem sieht die Novelle unter anderem eine Aufstockung des WDR-Rundfunkrats auf 60 Mitglieder sowie die verbindliche Regelung von Kooperationen mit Dritten vor. Damit bekommt auch der Rechercheverbund aus WDR, NDR und „Süddeutsche Zeitung“ eine rechtlich gesicherte Grundlage.
SPD und Grüne hatten einen Tag zuvor einer Reduzierung der Werbezeiten in den WDR-Radioprogrammen zugestimmt und dazu vor der Landtagsabstimmung zur Novellierung des WDR-Gesetzes einen Änderungsantrag eingebracht. Entgegen der diesbezüglichen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien wurde die Gesetzesnovelle nun in der auf Antrag von SPD und Grünen geänderten Fassung beschlossen. Damit hat sich Rot-Grün nicht nur den Unmut von WDR-Intendant Tom Buhrow zugezogen, der gestern an den Landtag appellierte, die Gesetzesnovelle abzulehnen.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) warf der rot-grünen Landesregierung in ihrer Pressemitteilung vor, ein politisches Versprechen gebrochen zu haben. Demnach sollte es keine Reduzierung der Werbezeit im WDR-Hörfunk ohne Kompensation bei den Gebühreneinnahmen geben. „Für die Beschäftigten hat das fatale Folgen. Wir appellieren an alle Landtagsabgeordneten, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Ohne Kompensation an anderer Stelle gehen Arbeitsplätze verloren und fehlt Geld für gute Programme. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird dadurch ebenso geschwächt wie der Medienstandort Nordrhein-Westfalen. Das Gesetz ist ein Geschenk an die privaten Medienunternehmen“, kritisierte ver.di-Sekretär Bernd Fiegler.
Bisher hatte sich ver.di gegenüber den Ländern zwar wiederholt für ein werbefreies öffentlich-rechtliches Programm ausgesprochen (so in einer Stellungnahme an die Länderchefs vom März 2014 oder in der Stellungnahme zur geplanten Novellierung des WDR-Gesetzes vom November 2015). Allerdings nicht, ohne dabei auch konkrete Maßnahmen zur Kompensation der daraus entstehenden Schwierigkeiten zu fordern. Seitens der Landesregierung habe es dazu im Vorfeld der Abstimmung die Versicherung gegeben, dass solch eine Gesetzesnovelle nicht im Alleingang beschlossen werden würde und man sich zuerst für eine bundesweit abgestimmte Lösung zur Kompensation via Gebühreneinnahmen einsetzen würde. Mit dem Beschluss, die Werbezeit von aktuell täglich 90 Minuten in drei Programmen auf maximal 60 Minuten in einem einzigen Programm zu reduzieren, seien nun nicht nur die Arbeitsplätze der freien und festen Kolleg_innen beim WDR-Hörfunk sowie bei der Werbetochter WDR mediagroup gefährdet, unter den Einbußen könne auch die Qualität des Hörfunkprogramms leiden, warnte Fiegler.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »