Freier Autor wehrte sich gegen übermäßige Textveränderungen
Der Urheberrechtsstreit des GEO-Reporters und Kisch-Preisträgers Christian Jungblut gegen den Verlag Gruner + Jahr endet vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht mit einem Vergleich. Damit hat das Urteil aus der Ersten Instanz weiter Bestand. Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg hatte im Oktober 2010 geurteilt, dass G+J durch eigenmächtige Änderungen des Jungblut-Textes eine Urheberrechtsverletzung begangen habe.
Es ging um eine Reportage aus dem Jahre 2009 über Holland, Polder, Landgewinnung, Deichbrüche und neue Risiken durch den Klimawandel – „Holland unter Wasser“. Jungblut lieferte den Artikel, und was als ganz normaler redaktioneller Alltag begann, endete schließlich vor Gericht. Die Redaktion hatte Änderungen an dem Beitrag gewünscht, eine Umstellung im Aufbau wurde gefordert. Der freie Autor kam diesen Aufforderungen nach und lieferte eine zweite Fassung. Doch damit nicht genug: Die GEO-Redaktion änderte nun ihrerseits nicht nur einzelne Wörter und Sätze, sondern ganze Passagen und textete auch wörtliche Zitate neu. „Die Geschichte ist total umgeschrieben worden.“, so der Autor.
Gegen seinen Willen wurde das „neue Werk“ veröffentlicht. Jungblut klagte mit Unterstützung von ver.di und gewann vor dem Landgericht Hamburg. Dieses sah eine klare Urheberrechtsverletzung durch GEO und G+J, die „ihr Bearbeitungsrecht überschritten“ hätten. „Das Werk des Klägers stellt auf Grund des für ihn typischen Reportagestils, mit dem er sich bereits einen Namen unter anderem als Buchautor erworben hat, ein Werk von besonderer Individualität dar. Die (…) vorgenommenen Änderungen waren zur Ausübung ihres Nutzungsrechts (…) nicht mehr erforderlich.“
Ähnlich hatte schon vor gut zehn Jahren das Kölner Amtsgericht gegen den Kölner Stadtanzeiger entschieden. Mit Unterstützung der ver.di-Vorläuferorganisation IG Medien hatten die Autoren Werner Rügemer und Erasmus Schöfer gegen die Veröffentlichung eines total entstellten Artikels unter ihrem Namen geklagt. Das Kölner Gericht sprach ihnen ein Schmerzensgeld wegen Urheberrechtsverletzung und Rufschädigung zu und verurteilte den Verlag M. DuMont Schauberg zur Zahlung von 10.000 Mark. Ein Urteil mit „Buß- und Präventivcharakter“, so das Gericht.
Doch anders als der Kölner Verlag verzichtet Gruner + Jahr im Fall Jungblut nicht auf Rechtsmittel und ging in die Berufung. Vor dem Oberlandesgericht verpflichtet sich GEO nun, den Text nicht mehr zu veröffentlichen und 60 Prozent der Prozesskosten zu übernehmen. Jungblut stimmte dem Vergleich zu und damit hat das Urteil aus der ersten Instanz weiter Bestand und das Urheberrecht ist nach wie vor juristisch gestärkt – auch für freie Journalisten.